Vorlage - CH-098/2018
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Die Gemeindevertretung Chorin beschließt:
(bitte ergänzen!)
Sachverhalt:
Die Gemeinde Chorin plant im Ortsteil Brodowin ein „Multifunktionales Dorfgemeinschaftshaus“ im Bereich des jetzigen Sportlerheimes in der Brodowiner Dorfstraße 61 herzustellen.
Baulicher Bestand: Außenwände Die Außenwände sind augenscheinlich in unterschiedlichen Bauweisen errichtet. Die überwiegend originalen Außenwände bestehen aus einer improvisierten „Sandwichbauweise“ mit einer Betonplatte (Gehwegplatte) innen und außen und einem Betonverguss. Wandergänzungen aus späteren Bauphasen wurden offensichtlich in Mauerwerksbauweise ergänzt. Am oberen Wandende zeigen sich deutliche Verformungen, ob infolge einer unfachmännischen Bauweise oder nachträglichen Verformungen infolge unzureichender Tragfähigkeit kann nicht eindeutig bestimmt werden. Festzustellen ist, dass die Außenwände keiner Mauerwerksbauweise nach Mauerwerksnorm. Für den Nachweis der Tragfähigkeit der Wand ist ein Verbund der 3 Wandschalen unabdingbare Voraussetzung. Da davon auszugehen ist, dass durch den bloßen Verguss der Schalen kein gesicherter Verbund erreicht wurde.
Innenwände Die Innenwände wurden überwiegend in Mauerwerksbauweise errichtet.
Dachkonstruktion Die Dachkonstruktion im Bestand kann ebenfalls unterschiedlichen Bauphasen mit unterschiedlichen Bauweisen zugeordnet werden. Der überwiegende Teil besteht aus einem Pfettendach, teilweise aus Rundhölzern hergestellt. Der Zustand der Konstruktion wird so eingeschätzt, dass sie für einen Umbau und eine Dachneueindeckung hinsichtlich des Zustandes und Tragfähigkeit ungeeignet ist und im Zuge des Umbaus erneuert werden muss.
Gründung Zur Beurteilung der Gründungssituation wurde an zwei Stellen ein Schurf angelegt. Dabei ergab sich, dass die Fundamente mehr als 80 cm tief gegründet sind und daher ausreichend frostsicher sind. Auf Grund der eingeschossigen Bauweise kann auch die Tragfähigkeit als ausreichend eingeschätzt werden.
Haustechnik Die Elektroanlage stammt zum größten Teil aus der Zeit der Errichtung des Gebäudes. Die Heiztechnik wurde Anfang der 1990-er Jahre erneuert. Dabei wurde eine Erdgasbrennwerttherme eingebaut, mit der auch warmes Wasser zur Verfügung gestellt wird. Die Haustechnik kann zwar derzeit noch als funktionstüchtig eingeschätzt werden, für einen Umbau werden jedoch beide Anlagen nicht mehr als Erweiterungsfähig und weiter nutzbar eingeschätzt. Für eine genaue Einschätzung ist ein Fachplaner hinzuzuziehen.
Energetischer Bestand Die Gebäudehülle mit Außenwänden, Dach und Fußboden im Bestand weist aus energetischer Sicht einen völlig unzureichenden Wärmeschutz aus. Es ist davon auszugehen, dass nur durch die sporadische Nutzung die Heizkosten im erträglichen Rahmen gehalten werden können.
Zusammenfassung Der Gebäudebestand erfüllt vom baulichen Bestand nicht den Anforderungen an den Stand der Technik und ist auch nur bedingt für einen Umbau geeignet.
Trinkwassereinzugsgebiet Angrenzend an das Gebäude befindet sich das Wasserwerk Brodowin. Die Trinkwasserschutzzonen wurden 1982 mit Beschluss des Kreistages Eberswalde festgesetzt. Demnach befindet sich das Vereinsheim in der Schutzzone II und der angrenzende Sportplatz in der Schutzzone II bzw. III. Der Landkreis Barnim überarbeitet derzeit die noch aus DDR-Zeiten bestehenden Trinkwasserschutzgebiete. Bei Festsetzung eines neuen Trinkwasserschutzgebietes wäre der Weiterbetrieb des Sportplatzes und somit auch die Nutzung des Vereinsheimes nicht mehr zulässig. Nach Anfrage beim für die Wassernutzung zuständigen Zweckverband, dem Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde, ergab das für Wasserwerk keine Neufestsetzung eines Wasserschutzgebietes geplant ist, das Wasserwerk Brodowin wird mit Ablauf des Jahres 2020 außer Betrieb gehen.
Aus diesem Grund wurde das Ingenieurbüro für Bauplanung GmbH Eberswalde beauftragt, zwei Varianten zu untersuchen und diese jeweils mit Kosten zu untersetzen.
Planungsansatz Festzustellen ist, dass das Raumprogramm mit dem vorhandenen Bestand nicht umgesetzt werden kann. Der Platz ist nicht ausreichend. Daher wurde in Variante 1 der Platz durch einen ca. 3,0 m breiten Anbau über die gesamte Gebäudelänge vergrößert. In Variante 2 wird von einem vollständigen Neubau ausgegangen. In beiden Varianten wurde eine prinzipielle Grundrisslösung erarbeitet, die im Zuge der weiteren Planung natürlich entsprechend den Abstimmungen angepasst werden kann.
Beim Umbau im Bestand wurde davon ausgegangen, dass sich das Raumprogramm nur mit einer weitest gehenden Entkernung des Gebäudes und Abriss der Innenwände umsetzen lässt.
In groben Zügen lässt sich die Maßnahme wie folgt beschreiben: • Abbruch Bestandsgebäude • Erdarbeiten • Gründung mit Streifenfundamente und konstruktiver Bodenplatte • Mauerwerk aus 17,5 cm KS Wänden mit Ringbalken als oberer Wandabschluss • Dachkonstruktion als Pfettendach mit Terrassenüberdachung • Fenster und Türen nach EnEV • Fußböden mit schwimmendem Estrich, Belag Linoleum/Fliese • Wärmedämmverbundsytem • Haustechnik nach Energetischen Gesichtspunkten
Gemäß der vorgelegten Kostenschätzung wurden folgende Koste für diese Varianten ermittelt:
Variante 1: Umbau des Bestandsgebäudes mit zusätzlichem Anbau: 621.544,72 € (brutto) Variante 2: Abriss des Bestandsgebäudes und Errichtung eines Neubaus an gleicher 619.976,88 € (brutto)
Hinweis Kostenschätzung Die Kostenschätzung für den Neubau basiert auf den tatsächlichen Kosten vergleichbarer Objekte, hier konkret auf den Kosten des Kitaneubaus im OT Brodowin. Für den Umbau wurden diese Kosten dann für die entsprechenden Gewerke und dem zusätzlichen bzw. erhöhten Aufwand infolge der Arbeiten im Bestand angepasst.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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