Vorlage - PS-039/2018
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Die Gemeindevertretung Parsteinsee beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 200.000 EUR festgesetzt.
Sachverhalt: Nach § 65 der BbgKVerf hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung (§ 66 der brandenburgischen Kommunalverfassung- BbgKVerf). Der Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses ist nur nach Entnahme aus Sonderrücklage, die aus nicht verwendeter Investpauschale in den Vorjahren gebildet wurde sowie aus der Auflösung von Deponierückstellungen, möglich.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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