Vorlage - BR-054/2014 IV

 
 
Betreff: Aufwandsentschädigungssatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Frau Manuela StieglerAktenzeichen:10.20
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Britz Vorberatung
28.07.2014 
Sozialausschuss Britz an Verwaltung zurück verwiesen   
Anlagen:
2002-01-01 Entschädigungssatzung Britz
Entschädigungssatzung Britz 2014 - ENTWURF 2014-07-24

Problemdarstellung/Sachverhalt:

Die Entschädigungssatzung zur Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern an die ehrenamtlichen Mitglieder der Gemeindevertretung Britz und ihrer Ausschüsse ist vom 01.01.2002.

 

Zwischenzeitlich wurde das Kommunalrecht reformiert mit dem Kommunalrechtsreformgesetz vom 18. Dezember 2007. Das hat zur Folge, dass Verordnungen und Verwaltungsvorschriften ihre Gültigkeit verloren haben. So ist für die Gemeinde- und Amtsordnung die Brandenburgische Kommunalverfassung verabschiedet worden. Hier wurden etliche Regelungen neu formuliert. Diese gesetzliche Situation macht es erforderlich, die Satzungen der Gemeinde anzupassen, so auch die Entschädigungssatzung.

 

Grundsätzlich sollte die Entschädigungssatzung insbesondere den Personenkreis, die Höhe der Aufwandsentschädigung, des Sitzungsgeldes und des Verdienstausfalls sowie die zu gewährende Reisekostenentschädigung regeln.

 

Die Kommunalaufwandsentschädigungsverordnung, die die Höchstgrenzen für die Pauschalierungen und einzelne Regelungen für die Gestaltung der Aufwandsentschädigung vorgab, wurde aufgehoben. Das bedeutet, es besteht nach geltendem Recht die Pflicht, zur Ermittlung des durchschnittlichen Aufwandes als Grundlage für die Festsetzung der pauschalen Aufwandsentschädigung.

 

Es gilt also in erster Linie zu beraten, was soll geregelt werden und in welchem Umfang. Als Grundlage liegt der Informationsvorlage ein neuer Satzungsentwurf bei.