Vorlage - OD-076/2018 IV
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Am 12.10.2018 hat eine gemeinsame vor Ort Begehung mit der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim und dem Ordnungsamt des Amtes Britz-Chorin-Oderberg stattgefunden. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass es sich bei der öffentlichen Straße „Gartenstraße“ und „Puschkin-Ufer“ um schmale Straßen handelt. Ein Parken ist nur dann zulässig, wenn durch haltende Fahrzeuge die Durchfahrt eines Fahrzeuges mit größtmöglicher Breite (2,55 m) zuzüglich eines Sicherheitsabstandes (je 0,25 m links und rechts des Fahrzeuges) unter Berücksichtigung des Gegenverkehres gewährleistet ist (3,05 m Regelung). Das Ergebnis der Unteren Straßenverkehrsbehörde konnte vor Ort durch Messungen nachgewiesen werden. Folglich ist eine Ahndung durch den Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes, in Form von Verwarngeldern, möglich und aufgrund der gesetzlichen Vorschriften notwendig. Um die angespannte Verkehrssituation in den öffentlichen Straßen „Gartenstraße“ und „Puschkin-Ufer“ zu entlasten, sollten Grundstückseigentümer, welche Stellplätze auf dem eigenen Grundstück zur Verfügung haben, diese auch zum Parken nutzen. Weiterhin hat das Ordnungsamt des Amtes Britz-Chorin-Oderberg immer wieder parkende Fahrzeuge auf der Fahrbahn im Kurvenbereich in der Straße „Puschkin-Ufer“ festgestellt. Laut § 12 StVO ist das Halten und Parken auch im Kurven- und Kreuzungsbereich unzulässig. Denkbar ist eine zusätzliche Kennzeichnung im Kurvenbereich (in Höhe des Cafés). Seitens der Unteren Straßenverkehrsbehörde wurde erläutert, dass ein unnötiger Schilderwald verhindert werden sollte. Die Feststellungen der vor Ort Begehung wurden Herrn Mix in einem persönlichen Gespräch am 22.11.2018 im Rathaus des Amtes Britz-Chorin-Oderberg erläutert. Ergebnis dieses Gespräches ist, dass zeitnah ein Beitrag für den Anzeiger des Amtes Britz-Chorin-Oderberg erstellt werden soll. In diesem werden die Bürgerinnen/Bürger erneut, über die geltenden Verkehrsregeln in der „Gartenstraße“ und „Puschkin-Ufer“ gemäß StVO informiert. Sofern seitens der Stadtverordnetenversammlung Oderberg dennoch eine Beschilderung im Kurvenbereich (in Höhe des Cafés) gewünscht wird, ist dies in der Niederschrift aufzunehmen. |
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