Vorlage - PS-001/2019
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Sachverhalt:
Mit Beschluss PS-040/2018 vom 10.12.2018 wurde der Amtsdirektor beauftragt, nach einem wirtschaftlichen Anbieter für die Durchführung der Winterdienstleistung zu suchen.
Im Zuge weiterer Gespräche mit möglichen Interessenten wurde ein erneutes, im Vergleich zum vorliegendem Angebot laut Beschluss PS-040/2018, wirtschaftliches Angebot unterbreitet.
Der Kostenvergleich zwischen dem Bieter und den Kosten des aktuell bestehenden Vertragsverhältnisses ergab eine Steigerung der Aufwendungen für den Winterdienst von ca. 10 %.
Um die Vergabe der Winterdienstleistung für den Bieter wirtschaftlicher zu gestalten, wird der Vertrag über eine Laufzeit von 3 Jahren geschlossen.
Die Entscheidung über die Vergabe der Winterdienstleistung an den wirtschaftlichsten Anbieter ist vor der nächsten ordentlichen Sitzung der Gemeindevertretung zu treffen. Die Entscheidung ist unabweisbar und unaufschiebbar, um die Sicherstellung des Winterdienstes ab 01.01.2019 in der Gemeinde zu gewährleisten.
Eilentscheidung:
Der Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg trifft im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung Parsteinsee folgende Eilentscheidung nach § 58 BbgVerf:
Die Gemeinde Parsteinsee beschließt die Vergabe der Winterdienstleistung, für eine Laufzeit von 3 Jahren, an den Landwirtschaftsbetrieb Dirk Kasch mit Sitz in Chorin.
Jörg Matthes Hans-Jürgen Otto Amtsdirektor Vorsitzender der Gemeindevertretung Parsteinsee
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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