Vorlage - LS-001/2019
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Sachverhalt:
Mit Beschluss LS-043/2018 vom 20.09.2018 wurde der Amtsdirektor beauftragt, nach einem wirt-schaftlichen Anbieter für die Durchführung der Winterdienstleistung zu suchen.
Im Zuge weiterer Gespräche mit möglichen Interessenten wurde ein erneutes, im Vergleich zum vorliegendem Angebot laut Beschluss LS-043/2018, wirtschaftliches Angebot unterbreitet.
Der Kostenvergleich zwischen dem Bieter und den Kosten des aktuell bestehenden Vertragsver-hältnisses ergab eine Steigerung der Aufwendungen für den Winterdienst von ca. 100 %.
Um die Vergabe der Winterdienstleistung für den Bieter wirtschaftlicher zu gestalten, wird der Ver-trag über eine Laufzeit von 3 Jahren geschlossen.
Die Entscheidung über die Vergabe der Winterdienstleistung an den wirtschaftlichsten Anbieter ist vor der nächsten ordentlichen Sitzung der Gemeindevertretung zu treffen. Die Entscheidung ist unabweisbar und unaufschiebbar, um die Sicherstellung des Winterdienstes ab 01.01.2019 in der Gemeinde zu gewährleisten.
Eilentscheidung:
Der Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg trifft im Einvernehmen mit der Vorsitzenden der Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen folgende Eilentscheidung nach § 58 BbgVerf:
Die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt die Vergabe der Winterdienstleistung, für eine Laufzeit von 3 Jahren, an den Landwirtschaftsbetrieb Dirk Kasch mit Sitz in Chorin.
Jörg Matthes Andrea von Cysewski Amtsdirektor Vorsitzende der Gemeindevertretung Lunow-Stolzehagen
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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