Vorlage - CH-033/2014

 
 
Betreff: Eilentscheidung zur Vergabe von Leistungen zur fachlichen Betreuung und Durchführung der Zauneidechsenumsiedlung, des Zauneidechsenschutzzaunes und der Änderung der technischen Planung und Anpassung des Sicherungskonzeptes sowie die Überarbeitung des Artenschutzbeitrages für die Sicherung und Rekultivierung der Deponie Senftenhütte

Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Solveig Spann
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Chorin Vorberatung
18.08.2014 
Haupt- und Finanzausschuss Chorin    
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
28.08.2014 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin genehmigt, die Eilentscheidung zur Vergabe von Leistungen zur fachlichen Betreuung und Durchführung der Zauneidecksenumsiedlung, des Zauneidechsenschutzzaunes und der Änderung der technischen Planung und Anpassung des Sicherungskonzeptes sowie die Überarbeitung des Artenschutzbeitrages für die Sicherung und Rekultivierung der Deponie Sentenhütte. Sie genehmigt weiterhin den überplanmäßigen Finanzbedarf in Höhe von 20.616,49.

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

Zur Realisierung der naturschutzfachlichen Erfordernisse im Rahmen der Sicherung und Rekultivierung der ehem. Deponie Senftenhütte fand am 27.06.2014 eine Beratung mit den Vertretern des Landkreises (Untere Naturschutzbehörde und Abfallbehörde) statt, deren Ergebnis eine Überarbeitung und Änderung der Schließungsplanung und eine Anpassung und Ergänzung des Artenschutzbeitrages erforderlich machen. Aus diesem Grunde ist eine Nachplanung erforderlich. Die technische Planung, die Erstellung des Sicherheitskonzeptes und des Artenschutzbeitrages wurde bereits im Jahr 2013 durch die Firma Dr. Marx Ingenieure GmbH geleistet. Um effektiv und fachgerecht die Sicherung und Rekultivierung der Deponie weiter zu führen, ist es erforderlich die Überarbeitung und Änderung der Schließungsplanung und des Artenschutzbeitrages an die bereits mit der Sachlage vertraute Firma Dr. Marx Ingenieure GmbH zu vergeben. Das Nachtragsangebot beläuft sich auf 3.434,26 € brutto.

Mit Beschluss Nr. CH -019/2014 vom 27.03.2014 wurde die Vergabe der Erfassung und Bewertung des Zauneidechsenvorkommens auf der ehemaligen Deponie Senftenhütte an die Diplombiologin Simone Müller durch die Gemeindevertreter beschlossen. Es macht Sinn, die fachliche Betreuung und Durchführung der Zauneidechsenumsiedlung und die Umsetzung der Kerbameisenhaufen ebenfalls, der mit der Sachlage vertrauten Biologin zu übertragen. Das ermittelte Honorar beträgt 3.941,28 € brutto.

Für die Umsiedlung der Zauneidechsen wird ein mindestens 550 m langer Zauneidechsenschutzzaun benötigt. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 2.777,46 € brutto. Darüber hinaus  ist der Deponiekörper mosaikförmig extensiv zu mähen. Da die Beschaffenheit des Geländes nur eine Mahd mit der Motorsense zulässt, ist ein Arbeitsvolumen in Ansatz zu bringen, welches durch den Baubetriebshof nicht oder nur zum Teil neben den laufenden Leistung für die amtsangehörigen Gemeinden geleistet werden kann. Da aus naturschutzfachlicher Sicht nur ein bestimmter Zeitraum für die Mahd und das Umsiedeln der Lebewesen in Frage kommt, ist die Leistung kurzfristig zu vergeben, d.h. es konnte schlussendlich nur eine Firma im vorgegebenen Leistungszeitraum die Leistung erbringen, so dass eine Vergabe der Leistung „Mahd und Errichtung des Amphibienzauns“ an das Einzelunternehmen Fritz Bethke zu 13.240,95 € erfolgt. 

 

Für die Maßnahme „Rekultivierung der Deponie Senftenhütte“ sind im Haushaltsjahr 2014 finanzielle Mittel 7.000 € geplant. Für die Maßnahme Vergrämung von Zauneidechsen einschließlich ökologischer Baubegleitung (Beschluss Nr. CH-020/2014)  wurden darüber hinaus 11.500 € und für die Erfassung und Bewertung des Zauneidechsenvorkommens 1.249,50 € (Beschluss Nr. CH-019/2014) durch die Gemeindevertretung zur Verfügung gestellt. Die zu vergebenen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 nicht vorhersehbar und stellen zusätzlichen Aufwand dar, welcher jedoch aus „Entnahme aus der Rückstellung für Deponien“ (wird in Eröffnungsbilanz der Gemeinde berücksichtigt) gedeckt ist. Die Finanzierung erfolgt aus der Rücklage aus investiven Schlüsselzuweisungen.  

 

Die Maßnahme Sicherung und Rekultivierung der Deponie Senftenhütte wurde bereits im Jahr 1995 begonnen. Eine Aufschiebung der hier anstehenden, erforderlichen Maßnahmen würde bedeuten, dass die Maßnah,me nicht mehr in diesem Haushaltsjahr durchgeführt werden kann und daher in folgenden Haushaltsjahren zu Mehraufwendungen entstehen, da die Kartierung der

Zauneidechsenvorkommens, dann von Neuem erfolgen müsste. Da es sich somit um eine dringende Angelegenheit der Gemeindevertretung handelt, deren Erledigung nicht bis zu einer vereinfacht einberufenen Sitzung der Gemeindevertretung  aufgeschoben werden kann, entscheidet der Hauptverwaltungsbeamte (Amtsdirektor) im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung  in Abwendung eines erheblichen Nachteils für die Gemeinde. Die Eilentscheidung ist der Gemeinvertretung gemäß § 58 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

ja

nein

 

 

Kosten

Kostenstelle

Haushaltsjahr

Mittel stehen zur Verfügung

20.616,49 €

5610102

36706 5431030

2014

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Deckungsvorschlag:

Investive Schlüsselzuweisungen 2014 – verfügbar 8.500 € und Entnahme aus der Rücklage

Mittel stehen nur in folgender
Höhe zur Verfügung:

 


 

 

 

 

 

 

Astrid Gohlke

 

Ulrich Hehenkamp

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

Amtsdirektor

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen