Vorlage - NI-003/2019

 
 
Betreff: Ertüchtigung der Schulstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Herr Thomas Siebke
Beratungsfolge:
Entwicklungsausschuss Niederfinow Vorberatung
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
24.01.2019 
Gemeindevertretung Niederfinow zurückgestellt   
Anlagen:
NI-003.2019 Anlage (1)
NI-003.2019 Anlage (2)

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  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt die Ertüchtigung / Instandsetzung der Schulstraße (Herstellung der Ebenheit) als Unterhaltungsmaßnahme in 2 Teilab­schnitten.

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt die Ertüchtigung / Instandsetzung der Schulstraße in der Ausführung:

Profilierung der Fahrbahn, Herstellung der Randbereiche und Auffüllung / Herstellen der Ebenheit mit einer frostsicheren mineralischen Schotter-Tragschicht 0/32 auf einer Fahrbahn­breite von ca. 3,50 m und mit einer Einbaustärke von ca. 25 bis 30 cm.

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt, die finanziellen Mittel zur Finanzierung der Ertüchtigung / Instandsetzung der Schulstraße in den Haushalt 2019 einzustellen.

 

  1. Der Amtsdirektor wird ermächtigt, die Maßnahme zur Ertüchtigung / Instandsetzung der Schulstraße mit Einbeziehung eines Fachplaners vorbereiten und die Vergabe in einem Beschränkten Ausschrei­bungs­verfahren ausschreiben zu lassen.

 

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Sachverhalt:

 

Im Entwicklungsausschuss hatten wir uns über die Sanierungsmöglichkeiten im Bereich der Schulstraße unterhalten. Diese, als einzige dem Verkehr über 7,5 to als Verbindungsstraße nach Stecherschleuse dienende Straße, ist in zwei Abschnitten durch Absackungen und Unebenheiten geprägt.

 

Bei den anwesenden Gemeindevertretern herrschte Einigkeit, hier eine Sanierung (Auf­fül­lung mit natürlichem Mineralgemisch z.B. ToB 0/32) der schlimmsten Bereiche durchzu­führen.

 

Frau Lüdecke hatte hierzu auch Kartenmaterial dabei. Dieses bezog sich zwar auf eine grundhafte Instandsetzung (das war damals die zweite Variante für die Fördergelder vom Kreis, da Unsicherheit bestand, ob die Kita gefördert werden würde), war aber vom Scha­dens­bild sehr aktuell und sollte dem Beschlußvorschlag beigefügt werden.

 

Ich bitte darum, diese Beschlussvorlage auf die nächste Tagesordnung zu bringen:

„Ertüchtigung der Schulstraße“ (Herstellung der Ebenheit), Festlegung der Sanierungsart und Beauftragung des Amtes zur Ausschreibung der Maßnahme.

 

Thomas Siebke

Gemeindevertreter

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Bei der Schulstraße handelt es sich um eine kommunale Straße, die sowohl im Innenbereich als auch im Außenbereich verläuft. Im Innenbereich werden über die Schulstraße anlie­gende Wohngrundstücke erschlossen. Im Außenbereich dient die Schulstraße insbesondere den landwirtschaftlich genutzten Grundstücken und einzelnen Wohngrundstücken als Zufahrt. Die Schul­straße hat auch die Funktion, den Ortskern Niederfinow und die Ortslage Stecherschleuse zu verbinden.

 

Die zu ertüchtigende Bereiche befinden sich ausschließlich im Außenbereich, siehe Anlage (1) Luftbildauszug und Anlage (2) Fotodokumentation. Es ist darauf hinzuweisen, dass gemäß  § 9 der Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Land­schafts­schutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung „Biosphären­reservat Schorfheide-Chorin“ bei Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen und Wege das Einvernehmen zur Ausführung mit der Verwaltung des Biosphärenreservates herzustellen ist.

 

Die Instandsetzung der Schulstraße als Unterhaltungsmaßnahme erfolgt in Teilabschnitten:

 

Teilabschnitt 1:         ca. 60 m Länge

Teilabschnitt 2:         ca. 280 m Länge

Fahrbahnbreite:        ca. 3,50 m

 

Art der Ausführung:

  • Profilierung der Fahrbahn und Herstellen der Randbereiche zur Sicherstellung der Straßenent­wässerung (Bankettbereich)
  • Auftrag einer frostsicheren mineralischen Schotter-Tragschicht 0/32 (Z 0), Einbaustärke ca. 25 bis 30 cm, verdichtet.

 

Die für die Unterhaltungsmaßnahme erforderlichen finanziellen Mittel sind von der Gemeinde in den Haushalt 2019 einzustellen. Bis zur Festlegung des Umfangs und Art der Ausführung können die Kosten/Höhe der Finanzierung nicht konkret benannt werden. Es wird empfohlen, für beide Teilabschnitte mindestens 60.000,- € + 15.000,- € Übertragung aus dem HH 2018 = 75.000,- € zur Verfügung zu stellen.

 

Die Vergabe der für die Instandsetzung erforderlichen Leistungen sollte in einem Beschränkten Ausschreibungsverfahren erfolgen mit dem Ziel, die Arbeiten witterungsabhängig frühestens Anfang 2.Quartal 2019 ausführen zu lassen. Es muss Frostfreiheit herrschen und es darf nicht zu trocken sein.

 

Es wird empfohlen, die Maßnahme durch einen Fachplaner vorbereiten und entsprechend begleiten zu lassen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass es in Abhängigkeit vom herrschenden Untergrund im Laufe der Zeit immer wieder zu Unebenheiten und Absenkungen während der Nutzung kommen kann. Deshalb ist eine entsprechende Pflege und Ausbesserung in regelmäßigen Abständen notwendig.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

75.000,- EUR

5410101-70601-5221000

2019

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Mittel für die Instandsetzungsmaßnahme müssen in den HH 2019 eingestellt werden.

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NI-003.2019 Anlage (1) (286 KB)    
Anlage 2 2 NI-003.2019 Anlage (2) (890 KB)