Vorlage - NI-003/2019
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Profilierung der Fahrbahn, Herstellung der Randbereiche und Auffüllung / Herstellen der Ebenheit mit einer frostsicheren mineralischen Schotter-Tragschicht 0/32 auf einer Fahrbahnbreite von ca. 3,50 m und mit einer Einbaustärke von ca. 25 bis 30 cm.
Sachverhalt:
Im Entwicklungsausschuss hatten wir uns über die Sanierungsmöglichkeiten im Bereich der Schulstraße unterhalten. Diese, als einzige dem Verkehr über 7,5 to als Verbindungsstraße nach Stecherschleuse dienende Straße, ist in zwei Abschnitten durch Absackungen und Unebenheiten geprägt.
Bei den anwesenden Gemeindevertretern herrschte Einigkeit, hier eine Sanierung (Auffüllung mit natürlichem Mineralgemisch z.B. ToB 0/32) der schlimmsten Bereiche durchzuführen.
Frau Lüdecke hatte hierzu auch Kartenmaterial dabei. Dieses bezog sich zwar auf eine grundhafte Instandsetzung (das war damals die zweite Variante für die Fördergelder vom Kreis, da Unsicherheit bestand, ob die Kita gefördert werden würde), war aber vom Schadensbild sehr aktuell und sollte dem Beschlußvorschlag beigefügt werden.
Ich bitte darum, diese Beschlussvorlage auf die nächste Tagesordnung zu bringen: „Ertüchtigung der Schulstraße“ (Herstellung der Ebenheit), Festlegung der Sanierungsart und Beauftragung des Amtes zur Ausschreibung der Maßnahme.
Thomas Siebke Gemeindevertreter
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei der Schulstraße handelt es sich um eine kommunale Straße, die sowohl im Innenbereich als auch im Außenbereich verläuft. Im Innenbereich werden über die Schulstraße anliegende Wohngrundstücke erschlossen. Im Außenbereich dient die Schulstraße insbesondere den landwirtschaftlich genutzten Grundstücken und einzelnen Wohngrundstücken als Zufahrt. Die Schulstraße hat auch die Funktion, den Ortskern Niederfinow und die Ortslage Stecherschleuse zu verbinden.
Die zu ertüchtigende Bereiche befinden sich ausschließlich im Außenbereich, siehe Anlage (1) Luftbildauszug und Anlage (2) Fotodokumentation. Es ist darauf hinzuweisen, dass gemäß § 9 der Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung „Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin“ bei Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen und Wege das Einvernehmen zur Ausführung mit der Verwaltung des Biosphärenreservates herzustellen ist.
Die Instandsetzung der Schulstraße als Unterhaltungsmaßnahme erfolgt in Teilabschnitten:
Teilabschnitt 1: ca. 60 m Länge Teilabschnitt 2: ca. 280 m Länge Fahrbahnbreite: ca. 3,50 m
Art der Ausführung:
Die für die Unterhaltungsmaßnahme erforderlichen finanziellen Mittel sind von der Gemeinde in den Haushalt 2019 einzustellen. Bis zur Festlegung des Umfangs und Art der Ausführung können die Kosten/Höhe der Finanzierung nicht konkret benannt werden. Es wird empfohlen, für beide Teilabschnitte mindestens 60.000,- € + 15.000,- € Übertragung aus dem HH 2018 = 75.000,- € zur Verfügung zu stellen.
Die Vergabe der für die Instandsetzung erforderlichen Leistungen sollte in einem Beschränkten Ausschreibungsverfahren erfolgen mit dem Ziel, die Arbeiten witterungsabhängig frühestens Anfang 2.Quartal 2019 ausführen zu lassen. Es muss Frostfreiheit herrschen und es darf nicht zu trocken sein.
Es wird empfohlen, die Maßnahme durch einen Fachplaner vorbereiten und entsprechend begleiten zu lassen.
Es wird darauf hingewiesen, dass es in Abhängigkeit vom herrschenden Untergrund im Laufe der Zeit immer wieder zu Unebenheiten und Absenkungen während der Nutzung kommen kann. Deshalb ist eine entsprechende Pflege und Ausbesserung in regelmäßigen Abständen notwendig.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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