Vorlage - NI-005/2019
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Zur sukzessiven Sanierung des Friedhofs beschließt die Gemeindevertretung folgenden Plan: Das anonyme Urnenfeld wird als Begräbnisstätte visuell hervorgehoben. Um dessen Betreten zu verhindern, wird dort zunächst ein Schild mit der Aufschrift „Urnenfeld – bitte nicht betreten“ aufgestellt. Als Teil des Urnenfeldes wird eine etwa 2 qm große Fläche durch flache Steinplatten zur Ablage von Blumen, Kerzen und Trauergebinden hergerichtet. Durch einen Findling mit Kreuz oder der Bezeichnung „Anonymes Urnenfeld“ wird diese Fläche zusätzlich gekennzeichnet. Bei der Anlage der Ablagefläche und des Findlings wird die zukünftige Erweiterung dieses Feldes schon berücksichtigt. Nach den noch zu fassenden Beschlüssen der Gemeindevertretung wird die eingestürzte Eingrenzung des Friedhofs zur alten Schule hin wieder ausgebessert. Die baumgroßen Thujen werden gefällt. Die nicht mehr betriebenen Grabstätten werden mit Ausnahme der ortsgeschichtlich bedeutsamen beseitigt. Der Friedhof wird nach Norden hinter der Trauerhalle räumlich verkleinert und der abzutrennende Teil als Park oder Parkplatz angelegt.
(Beschlussvorschlag von Einreicher: Herrn Dr. Gollner)
Sachverhalt: Diese Punkte erklären sich teilweise selbst. Im Übrigen wurden sie seit langem in der Gemeindevertretung besprochen. (Begründung von Einreicher: Herrn Dr. Gollner)
Stellungnahme der Amtsverwaltung:
Visuelle Herrichtung der Urnengemeinschaftsanlage (UGA): Die visuelle Auszeichnung der Urnengemeinschaftsanlage ist sinnvoll und kurzfristig umsetzbar. Allerdings wird die Beschriftung „Urnengemeinschaftsanlage – das Betreten ist zu unterlassen, um die Ruhe und das Andenken an die Verstorbenen nicht zu stören“ empfohlen.
Herrichtung einer Steinplatte zur Ablage von Blumen, Kerzen und Trauergebinden: Diese Maßnahme ist unter Berücksichtigung der finanziellen Mittel und nach Beschlussfassung über den Haushalt der Gemeinde Niederfinow kurzfristig umsetzbar.
Aufstellung eines Findlings mit Kreuz oder der Bezeichnung „Anonymes Urnenfeld“: Auch diese Maßnahme ist, so ein solcher Findling beschafft werden kann, kurzfristig umsetzbar. Da es sich jedoch nicht um einen kirchlichen, sondern um einen weltlichen/ kommunalen Friedhof handelt, wird die Beschriftung „In stillem Gedenken“ empfohlen.
zukünftige Erweiterung der UGA: Derzeit ist die UGA ca. hälftig belegt. Die Friedhofsverwaltung rechnet mit einem Bedarf zur Vergrößerung der Fläche nicht vor dem Jahr 2021. In Anbetracht dieser Sachlage, sollte bereits jetzt damit begonnen werden, die Gestaltung und die Größe der künftigen UGA zu besprechen und zu planen. Die finanziellen Mittel sollten dann im Haushalt 2020 veranschlagt werden.
Ausbesserung der eingestürzten Eingrenzung des Friedhofs zur alten Schule hin: Hierzu wird durch die Verwaltung eine gesonderte Sitzungsvorlage erarbeitet.
Fällung der baumgroßen Thujen: Die Fällung der Thujen wird mit der Unteren Naturschutzbehörde besprochen, da diese Genehmigungsbehörde ist. Ein Termin zur weiteren Vorgehensweise wird derzeit mit der zuständigen Behörde anberaumt.
Beseitigung der nicht mehr betriebenen Grabstätten mit Ausnahme der ortsgeschichtlich bedeutsamen: Eine Beseitigung der Grabstätten, deren gesetzliche Ruhefrist abgelaufen und die keinen Nutzungsberechtigten haben, ist möglich. Hierzu kann die Friedhofsverwaltung einen Plan erarbeiten. Welche Gräber jedoch ortsgeschichtlich bedeutsam sind, sofern sie nicht denkmalgeschützt bzw. als Soldatengrab ausgewiesen sind, ist eher schwierig. Hier ist die Frage zu klären, wer legt diesen unbestimmten Begriff aus.
Verkleinerung des Friedhofs und Anlage eines Parkplatzes: Die Verkleinerung des Friedhofes geht einher mit der Entwidmung der Flächen als Friedhof. Die Entwidmung ist eine Verfügung über den Bestand der zum Friedhof gehörenden Flächen - gestaltender Verwaltungsakt in Zuständigkeit des Landkreises. Die Entwidmung setzt voraus, dass die Ruhezeiten aller Gräber auf der zu entwidmenden Fläche abgelaufen sind. Folglich stellt sich die Frage nach der Herrichtung von Parkflächen erst nach Entwidmung der Fläche. Da es sich um einen Außenbereich handelt, sind bei der möglichen Herstellung von Parkflächen besondere Parameter anzusetzen. Darüber hinaus wäre zu prüfen, ob es sich bei der Pflastersteinmauer um ein denkmalgeschütztes Ensemble handelt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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