Vorlage - NI-007/2019
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt am 04.05.2019 auf dem gemeindeeigenen Platz in Stecherschleuse ein Schleusenfest und am 08.11.2019 auf dem Platz an der Feuerwehr ein Herbstfeuer durchzuführen. Mit der Organisation wird der Kulturkreis Niederfinow e. V. beauftragt. Der Kulturkreis Niederfinow übernimmt in diesem Zusammenhang den Auf- und Abbau der beiden Veranstaltungen (Bühnenaufbau, Großzelt für Schleusenfest etc.), die Standbetreuung, Organisation des Rahmenprogramms sowie die Organisation der Speisen- und Getränkeversorgung. Ebenso sind die Anmeldung bei der GEMA und die Zahlung der GEMA-Gebühren vom Veranstalter, dem Kulturkreis Niederfinow e.V. vorzunehmen. Für die Inanspruchnahme des Baubetriebshofes werden 20 Stunden aus der variablen Position zur Verfügung gestellt (Vorjahreswert 20 Stunden).
Ein Zuschuss von 3700,00 € wird gewährt.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Niederfinow beabsichtigt am 04.05.2019 auf dem gemeindeeigenen Platz in Stecherschleuse ein Schleusenfest und am 08.11.2019 auf dem Platz an der Feuerwehr ein Herbstfeuer durchzuführen. Mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltungen soll der Kulturkreis Niederfinow e.V. beauftragt werden. Bei den Kulturveranstaltungen handelt es sich jeweils um das 10jährige Jubiläum. Um die langjährige Tradition dem Anlass entsprechend auszugestalten, wird im Jahr 2019 eine Erhöhung der Zuwendungen für den Kulturkreis Niederfinow e.V. beantragt. Die Zuwendungen werden in Höhe von 3.500,00 € zzgl. GEMA-Gebühren 200,00 €; (Vorjahreswert GEMA 200,00 EUR) beantragt.
Die Mittel sollen u.a. verwendet werden für die Partyband SOWIESO (2500,00 €), die Falkenberger Tanzsportgemeinschaft (300,00€) und den Spielmannszug zum Herbstfeuer (222,00).
Der Kulturkreis Niederfinow würde in diesem Zusammenhang den Auf- und Abbau der beiden Veranstaltungen (Bühnenaufbau, Großzelt für Schleusenfest etc.), die Standbetreuung, Organisation des Rahmenprogramms sowie die Organisation der Speisen- und Getränkeversorgung übernehmen.
Für die Inanspruchnahme des Baubetriebshofes wären 20 Stunden aus der variablen Position einzuplanen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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