Vorlage - CH-009/2019
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, nach der Fertigstellung und Abnahme der Bauleistungen die Übernahme der Ausbaumaßnahmen Wirtschaftsweg 110 und 120. Mit dem Tag der Übergabe gehen die Unterhaltungspflicht, die Verpflichtungen aus dem Zuwendungsbescheid (Zweckbindungsfrist), die Verkehrssicherungspflicht und die allgemeine Gefahrtragung an die Gemeinde Chorin über.
Sachverhalt:
VEREINBARUNG zur Übernahme des Wirtschaftsweges 110 und 120 vom OT Brodowin in Richtung Parsteinsee im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Brodowin
zwischen der Gemeinde Chorin (Teilnehmer im Flurbereinigungsverfahren) vertreten durch das Amt Britz-Chorin-Oderberg Eisenwerkstraße 11 in 16230 Britz durch den Amtsdirektor Herr Jörg Matthes und dessen Stellvertreter
und dem Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung (vlf) Brandenburg für die Teilnehmergemeinschaft Brodowin Friedrich-Engels-Straße 23, 14473 Potsdam vertreten durch den Geschäftsführer Herr Markus Klaer
Im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens Brodowin wurde der Wirtschaftsweg 110 und 120 ausgebaut. Dieser Weg weist erhebliche Mängel in Form von Asphaltrissen, Durchwachsungen und Unebenheiten durch Wurzelwachstum auf. Im Rahmen des Verfahrens wird die Teilnehmergemeinschaft die bestehenden Schäden fachgerecht auf ihre Kosten beseitigen lassen und eine Nutzbarkeit des Weges wieder herstellen. Die Ausführung der Ausbaumaßnahmen erfolgt durch die Teilnehmergemeinschaft, die die Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vergabe und Bauüberwachung veranlasst. Die Ausführungsplanung wird dem Bauamt des Amtes Britz-Chorin-Oderberg zur Abstimmung mit der Gemeinde vor der Ausschreibung vorgelegt. Die Teilnehmergemeinschaft lädt einen Vertreter des Bauamtes des Amtes zu den Baurapporten ein.
Nach der Fertigstellung und Abnahme der Bauleistungen erfolgt die Übergabe der Ausbaumaßnahmen an die Gemeinde. Mit dem Tag der Übergabe gehen die Unterhaltungspflicht, die Verpflichtungen aus dem Zuwendungsbescheid (Zweckbindungsfrist), die Verkehrssicherungspflicht und die allgemeine Gefahrtragung an die Gemeinde Chorin über.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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