Vorlage - CH-009/2019

 
 
Betreff: Vereinbarung zur Übernahme des Wirtschaftsweges 110 und 120 OT Brodowin in Richtung Parsteinsee
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
31.01.2019 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Wirtschaftsweg 110 und 120

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin  beschließt, nach der Fertigstellung und Abnahme der Bauleistungen die Übernahme der Ausbaumaßnahmen Wirtschaftsweg 110 und 120. Mit dem Tag der Übergabe gehen die Unterhaltungspflicht, die Verpflichtungen aus dem Zuwendungsbescheid (Zweckbindungsfrist), die Verkehrssicherungspflicht und die allgemeine Gefahrtragung an die Gemeinde Chorin über.

 

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Sachverhalt:

 

VEREINBARUNG zur Übernahme des Wirtschaftsweges 110 und 120 vom OT Brodowin in

Richtung Parsteinsee im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Brodowin

 

zwischen der            Gemeinde Chorin (Teilnehmer im Flurbereinigungsverfahren)

                                   vertreten durch das Amt Britz-Chorin-Oderberg

                                   Eisenwerkstraße 11 in 16230 Britz

                                   durch den Amtsdirektor Herr Jörg Matthes

                                   und dessen Stellvertreter

            

 

und dem  Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung (vlf) Brandenburg für die

   Teilnehmergemeinschaft Brodowin

   Friedrich-Engels-Straße 23, 14473 Potsdam

   vertreten durch den Geschäftsführer Herr Markus Klaer

 

 

Im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens Brodowin wurde der Wirtschaftsweg 110 und 120 ausgebaut. Dieser Weg weist erhebliche Mängel in Form von Asphaltrissen, Durchwachsungen und Unebenheiten durch Wurzelwachstum auf. Im Rahmen des Verfahrens wird die Teilnehmergemeinschaft die bestehenden Schäden fachgerecht auf ihre Kosten beseitigen lassen und eine Nutzbarkeit des Weges wieder herstellen. Die Ausführung der Ausbaumaßnahmen erfolgt durch die Teilnehmergemeinschaft, die die Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vergabe und Bauüberwachung veranlasst. Die Ausführungsplanung wird dem Bauamt des Amtes Britz-Chorin-Oderberg zur Abstimmung mit der Gemeinde vor der Ausschreibung vorgelegt. Die Teilnehmergemeinschaft lädt einen Vertreter des Bauamtes des Amtes zu den Baurapporten ein.

 

Nach der Fertigstellung und Abnahme der Bauleistungen erfolgt die Übergabe der Ausbaumaßnahmen an die Gemeinde. Mit dem Tag der Übergabe gehen die Unterhaltungspflicht, die Verpflichtungen aus dem Zuwendungsbescheid (Zweckbindungsfrist), die Verkehrssicherungspflicht und die allgemeine Gefahrtragung an die Gemeinde Chorin über.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Wirtschaftsweg 110 und 120 (411 KB)