Vorlage - BR-004/2019
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die in der Anlage zur Beschlussvorlage befindliche Schulbezirkssatzung für die Max-Kienitz-Grundschule in Trägerschaft der Gemeinde Britz.
Sachverhalt:
Am 14.11.2018 wurde die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der abstrakten Aufgabe der Schulträgerschaft von der Gemeinde Chorin an die Gemeinde Britz durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim genehmigt. Aufgrund dessen konnte die Vereinbarung veröffentlicht werden (Amtsblatt 1/2019) und erlangte Rechtskraft.
Im § 1 der Vereinbarung überträgt die Gemeinde Chorin der Gemeinde Britz auch die Befugnis zum Erlass der Satzung der Festlegung des Schulbezirkes entsprechend § 106 Absatz 2 BbgSchulG.
In der Anlage liegt Ihnen hiermit der Entwurf einer Schulbezirkssatzung für die Max-Kienitz-Grundschule vor.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |