Vorlage - BR-004/2019

 
 
Betreff: Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die Max-Kienitz-Grundschule in Trägerschaft der Gemeinde Britz - Schulbezirkssatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.20
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
28.01.2019 
Gemeindevertretung Britz geändert beschlossen  (BR-004/2019)
Anlagen:
Schule Satzung

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die in der Anlage zur Beschlussvorlage befindliche Schulbezirkssatzung für die Max-Kienitz-Grundschule in Trägerschaft der Gemeinde Britz.

 

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Sachverhalt:

 

Am 14.11.2018 wurde die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der abstrakten Aufgabe der Schulträgerschaft von der Gemeinde Chorin an die Gemeinde Britz durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim genehmigt. Aufgrund dessen konnte die Vereinbarung veröffentlicht werden (Amtsblatt 1/2019) und erlangte Rechtskraft.

 

Im § 1 der Vereinbarung überträgt die Gemeinde Chorin der Gemeinde Britz auch die Befugnis zum Erlass der Satzung der Festlegung des Schulbezirkes entsprechend § 106 Absatz 2 BbgSchulG.

 

In der Anlage liegt Ihnen hiermit der Entwurf einer Schulbezirkssatzung für die Max-Kienitz-Grundschule vor.

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schule Satzung (56 KB)