Vorlage - BR-009/2019 IV
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Sachverhalt: Nach § 29 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung des Landes Brandenburg - KomHKV Bbg - ist die Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über den Stand des Haus-haltsvollzugs, einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.
Gründe für Abweichungen sind zu erläutern.
Neben dem angefügten Bericht gibt der nach Produktbereichen und Kostenstellen (Max-Kienitz-Grundschule, Kindertagesstätten Britzer Zwerge und Britzer Strolche und Gemeindefriedhof) aus-gewertete "Plan-Ist-Vergleich" eine Übersicht über den Vollzug des Haushaltsplanes 2018 zum Stichtag 31.12.2018.
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