Vorlage - CH-011/2019 IV

 
 
Betreff: Gemeindehaus Neuehütte - Information zu Einwänden von Einwohnern
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Information
31.01.2019 
Gemeindevertretung Chorin zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Antwortschreiben Neuehütte

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

 Mit Beschluss CH-065/2018 vom 30.08.2018, geändert mit Beschluss CH-092/2018 vom 29.11.2018, hat sich die Gemeindevertretung Chorin für den Verkauf des Gemeindehauses im Ortsteil Neuehütte an zwei Kaufantragsteller ausgesprochen. Die Entscheidung war das Ergebnis einer länger währenden Befassung der Gemeindevertretung mit der Zukunft der Gemeindehäuser in den einzelnen Ortsteilen der Gemeinde Chorin.

Nunmehr wurde an den Amtsdirektor eine Unterschriftenliste übergeben in der sich 39 Einwohner und Wochenendsiedler aus dem Ortsteil Neuehütte gegen den Verkauf des Gemeindehauses und weiter, gegen den vermeintlichen Verkauf des Spielplatzes sowie der Buswendeschleife wenden. Zwischenzeitlich haben zwei Unterzeichner ihre Unterschrift zurückgezogen, da sich die Unterschriftenliste im Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung lediglich gegen den vermeintlichen Verkauf des Spielplatzes sowie der Wendeschleife richtete. Das Wort Dorfgemeinschaftshaus sei nachträglich ergänzt worden, ebenso das Blatt 3 der Liste.

Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben, das im Schaukasten im Ortsteil Neuehütte ausgehängt wurde, wird klarstellend ausgeführt, dass ausschließlich der Verkauf des Gebäudes und der dazu gehörenden Gebäudegrundfläche beschlossen wurde. Der Spielplatz sowie die Buswendeschleife sind vom Verkauf ausdrücklich ausgeschlossen.