Vorlage - OD-009/2019
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt den Verein „KulturLINIEN e.V.“ mit der ursprünglich beantragten Summe von 2363,00 € bei den Projekten „Lebendiges Oderberg 2019“ und „Offene Höfe 2019“ zu unterstützen. Einer höheren finanziellen Unterstützung kann aufgrund der Haushaltslage nicht zugestimmt werden.
Die Mittel sind in der Haushaltsplanung 2019 entsprechend zu berücksichtigen.
Sachverhalt:
Der Verein KulturLINIEN e.V. beantragt 2363,00 € als Zuschuss für die Projekte „Lebendiges Oderberg 2019“ sowie „Offene Höfe 2019“.
Das Projekt „Lebendiges Oderberg“ wurde im Jahr 2018 erstmals in Zusammenarbeit mit der Grundschule und dem Hort Oderberg durchgeführt. Die Kinder lernten ihre Stadt und die Geschichte neu kennen, sie besuchten z.B. einen alten Hof in Oderberg, wo gerade ein Fachwerkhaus renoviert wurde. Das Ziel des Vereines ist es, die schlummernden Potenziale der Stadt zu neuem Leben zu erwecken. Dies in Zusammenarbeit mit den Kindern. Die bestehende Kooperation mit der Grundschule und dem Hort soll nun fortgeführt und ausgebaut werden (siehe anliegender Vereinbarung zwischen dem Verein Kulturlinien e.V. und der Grundschule sowie dem Hort Oderberg). Das Projekt „Offene Höfe“ soll verborgenes historisches Kulturgut sichtbar machen und den alten Stadtkern von Oderberg beleben. Die Stadt soll neues Leben entwickeln. Ausgewählte Höfe sollen zeitgleich an zwei ausgewählten Tagen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, Ausstellungen und Veranstaltungen organisiert werden und so auch den Künstlern der strukturschwachen Region die Möglichkeit gegeben werden, ihre Werke in einem größeren Rahmen zu zeigen.
10 % der geplanten Projektsumme (siehe anliegendem Finanzplan) wurden beim Amt Britz-Chorin-Oderberg als Förderung beantragt. Dies entspricht 1363,00 €. Mit Datum des 21. Januar bat der Verein die beantragte Summe um 1000 € zu erhöhen, um die im Projekt „Offene Höfe“ teilnehmenden Höfe von einer Anmeldegebühr zu befreien.
Voraussichtlich ist aufgrund der angespannten Haushaltslage mit dem Haushaltsplan 2019 ein Haushaltssicherungskonzept zu erarbeiten. Daraus folgt, dass die freiwilligen Leistungen auf ein Minimum zurückgeführt werden müssen. Eine Zuwendung in der beantragten Höhe erscheint angesichts dessen unangemessen. Die Verwaltung empfiehlt eine Bezuschussung in einer von der Stadtverordnetenversammlung festgelegten wesentlich geringeren Summe.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |