Vorlage - LS-020/2014
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Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen beschließt die Vereinbarung zwischen der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen und der evangelischen Kirchengemeinde Lunow über einen Zuschuss für Investitionen in die Trauerhalle Lunow gemäß der Anlage. Die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen genehmigt in diesem Zusammenhang die notwendige überplanmäßige investive Auszahlung im Haushaltsjahr 2014.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen hat in ihrer Sitzung am 26.02.2013 festgelegt, 15.000 EUR aus den investiven Schlüsselzuweisungen für die Anschaffung von Inventar (Bestuhlung, Beschallungsanlage) für die Trauerhalle Lunow bereitzustellen. Beim Beschluss des Haushaltsplanes (LU-14/2013) in der folgenden Sitzung am 26.03.2013 wurden diese Mittel zunächst gesperrt und im Laufe des Haushaltsjahres 2013 nicht verwendet.
Die Mittel sollen nun für die beabsichtigten, konkretisierten Investitionen in die Trauerhalle (vgl. § 1 der Vereinbarung) im Rahmen eines Zuschusses an die Kirche ausgereicht werden. Dazu wird eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde und der evangelischen Kirchengemeinde Lunow getroffen, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Nach § 7 der Vereinbarung ist der Zuschuss mit der Auflage verbunden, die Kirche für weltliche Beisetzungen zu öffnen. Sollte die Gemeindevertretung diese Auflage nicht wünschen, kann der Paragraf ersatzlos gestrichen werden.
Die Mittel werden aus der Kontierung 5530102-61701-718000 finanziert und der Rücklage entnommen. Es handelt sich hierbei um eine überplanmäßige investive Auszahlung.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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