Vorlage - CH-026/2019

 
 
Betreff: Tempo 30 vor besonders schutzbedürftigen Einrichtungen - Kindertagesstätte "Sieben See´n Zwerge" in Brodowin; Brodowiner Dorfstraße 19a
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
28.02.2019 
Gemeindevertretung Chorin geändert beschlossen   

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Die Gemeindevertretung beschließt die Herabsetzung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 im Bereich Brodowiner Dorfstraße mit Anfang Höhe Hausnummer 17 und Ende Hausnummer 22.

 

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Sachverhalt:

In Brodowin wird eine neue Kindertagesstätte an der Brodowiner Dorfstraße errichtet. Die Fertigstellung ist zum 01.06.2019 geplant. Das Verfahren zur verkehrsrechtlichen Anordnung von Tempo 30 vor besonders schutzbedürftigen Einrichtungen soll möglichst mit der Eröffnung der Einrichtung abgeschlossen und die notwendigen Verkehrszeichen beschafft sein.

 

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt 50 km/h. Ausnahmen von der Regelgeschwindigkeit werden durch die Untere Straßenverkehrsbehörde je Einzelfall geprüft. Diese Beschränkungen können aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erfolgen. Mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) hat der Gesetzgeber die hohe Anordnungshürde für Beschränkungen des fließenden Verkehrs abgesenkt, um das Sicherheitsniveau für schwächere Verkehrsteilnehmer weiter zu verbessern. Gemäß § 45 Abs. 9 S. 4 Nr. 6 StVO soll an innerörtlich klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sowie auf weiteren Vorfahrtsstraßen vor besonders schutzbedürftigen Einrichtungen (hier: Kindertagesstätte) Tempo 30 angeordnet werden.

 

In der Gemeinde Chorin, Ortsteil Brodowin, wird an der Brodowiner Dorfstraße 19a die neue Kindertagesstätte errichtet. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung ist in diesem Bereich bisher nicht vorhanden. Der individuelle Hol- und Bringeverkehr wird im vorgenannten Bereich abgewickelt.

 

Die zeitliche Befristung des Verkehrszeichens 274-30 ist auf die Betriebszeit der Kindertagesstätte abzustimmen. Die Betriebszeit ist montags bis freitags von 6-17 Uhr. 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

200,00 €

1220101 30100 5222000

2019

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen