Vorlage - CH-03/2014
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Die Gemeindevertretung Chorin beschließt grundsätzlich den Neubau einer Kita auf einem Teilstück der Gemarkung Brodowin Flur 1/ Flurstück 27 Hierfür sind eine Grundstücksteilung und die Zuwegung abschließend in 2014 zu regeln. Dieser Beschluss wird vorbehaltlich folgender Regelungen getroffen:
Problemdarstellung/Sachverhalt: In der Gemeinde Chorin, OT Brodowin, befindet sich in Trägerschaft des Amtes Britz-Chorin-Oderberg die Kindertagesstätte „Sieben-Seen-Zwerge“. Diese Einrichtung ist mit einer Kapazität von 23 Kindern im Kindertagesstättenbedarfs- und Schulentwicklungsplan für den Landkreis Barnim (Planungszeitraum 01.08.2012-31.07.2017) enthalten.
Die Gemeinde Chorin stellt dem Träger zum Betreiben dieser Einrichtung gemäß § 16 Abs. 3 KitaG das Grundstück einschließlich des Gebäudes zur Verfügung und trägt hierfür die notwendigen Bewirtschaftungs- und Erhaltungskosten.
Wenn man die Maßstäbe an eine moderne Einrichtung für die Kindertagesbetreuung betrachtet, dann muss hier die Aussage getroffen werden, dass das zur Verfügung gestellte Gebäude diesen bei Weitem nicht entspricht. Allein die Mindestspielfläche (Raumfläche abzüglich Kinderbetten, Liegenschränke und Schultische) beträgt laut der „Grundsätze des Verwaltungshandelns bei der Prüfung der räumlichen Bedingungen von Kindertagesstätten“ für jedes regelmäßig betreute Kind 3,5 m² und wird in der Kita nicht eingehalten. Weitere Beispiele sind die Anforderungen an den Garderobenbereich, der ausreichend groß und gut belüftbar sein soll und den Platz für Elterngespräche und Besprechungen.
Das Gebäude so umzubauen, das es den Anforderungen entspricht, ist aufgrund der Gegebenheiten nicht möglich.
Aus den vorliegenden Gründen wurde vom ehrenamtlichen Bürgermeister Herrn Martin Horst der Vorschlag eingereicht, einen Grundsatzbeschluss zu einem Kita-Neubau zu fassen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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