Vorlage - LI-017/2019 IV
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Sachverhalt: Dem Jahresabschluss der Gemeinde ist gemäß § 82 (2) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg die Verbindlichkeitenübersicht als Anlage beizufügen.
Näheres bestimmt der § 60 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV). Zu verwenden ist das Muster zu § 3 (2) Nr. 3 der KomHKV-Bestandteil des Haushaltsplanes. Bei Verwendung des Musters als Anlage zur Jahresrechnung ist der Stand der Verbindlichkeiten zum 31.12. des Vorjahres und zum 31.12. des abgeschlossenen Haushaltsjahres mit Aufteilung der Restlaufzeiten, unterteilt in Laufzeiten bis zu einem Jahr, von einem bis zu fünf Jahren und mehr als fünf Jahren anzugeben. Die Angaben zum Stand der Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen und Investitionsmaßnahmen zum Jahresabschluss wurden geprüft. Die Bestände zum 31.12. des Vorjahres und zum Stand 31.12. des Haushaltsjahres, also des Jahres 2016 stimmen mit den Saldenmitteilungen der Banken überein. Die Aufteilung nach Restlaufzeiten entsprechend der Buchungen auf den Bilanzkonten (795020,93 EUR- 116.570,36 EUR) stimmt in der Summe mit dem Endsaldo 678.450,57 EUR überein. Die Aufteilung des Standes nach Restlaufzeiten zum 31.12.2016 ist zu korrigieren. (Siehe Anlage1). Der Bestand selbst ändert sich dadurch nicht. Mit dem Jahresabschluss 2017 wird die Aufteilung nach Restlaufzeiten entsprechend vorgenommen.
Anlagen
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