Vorlage - OD-024/2019
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Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 800.000 EUR festgesetzt.
Sachverhalt: Nach § 65 der BbgKVerf hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung (§ 66 der Brandenburgischen Kommunalverfassung- BbgKVerf). Der Haushaltsausgleich des ordentlichen Ergebnisses ist nach § 63 (4) der BbgKVerf im Jahr 2019 und im mittelfristigen Finanzplanzeitraum, also bis 2022, möglich. Dennoch ist die Haushaltssituation der Stadt Oderberg extrem angespannt, weil die Zahlungsüberschüsse aus der laufenden Verwaltungstätigkeit zur ordentlichen Tilgung der Kredite und zum Abbau des negativen Zahlungsmittelbestandes nicht ausreichen. Die Zahlungsfähigkeit der Stadt kann nur durch dauerhafte Inanspruchnahme von Kassenkrediten gesichert werden. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, den Kassenkreditrahmen auch im Jahr 2019 auf 800.000 EUR festzusetzen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes wurde der Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim zur Vorprüfung vorgelegt. Es wird abschließend darauf verwiesesen, dass die Haushaltssituation der Stadt Oderberg weiterhin sehr angespannt bleibt. Die Zins- und Tilgungszahlungen können nicht aus den laufenden Einzahlungen finanziert werden. Kassenkredite müssen voraussichtlich weiterhin in Anspruch genommen werden. Die Stadt hat alle Möglichkeiten umzusetzen, durch die eine Verbesserung der Liquidität erreicht werden kann.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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