Vorlage - BR-022/2019 IV
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Sachverhalt: Mit Informationsvorlagen BR-079/2017 IV und BR-078/2018 IV wurde die Gemeindevertretung Britz zur Abordnung der Radverkehrsführung an der Joachimsthaler Straße und Eberswalder Straße informiert.
Aus Sicht der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim ist eine gesonderte Beschilderung für die Nutzung des Gehweges durch Radfahrer, aufgrund der baulichen Gestaltung (Teilung des Weges mit Pflastersteinen), entbehrlich.
Eine alternative Beschilderung entlang der L23 wäre die Aufstellung der Verkehrszeichen 239 "Gehweg" mit dem Zusatzzeichen "LANGSAME RADFAHRER FREI".
Gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 StVO müssen Fahrzeuge, dazu gehören auch Fahrräder, grundsätzlich die Fahrbahn benutzen. Eine Pflicht, Radwege zu benutzen besteht gemäß § 2 Abs. 2 S. 2 StVO nur, wenn dies durch die Vz. 237 (Radweg), 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg) oder 241 (Getrennter Rad- und Gehweg) angeordnet ist.
Für die verkehrsrechtliche Anordnung der Radwegbenutzungspflicht muss gem. § 45 Abs. 1 S. 1 StVO i.V.m. § 45 Abs. 9 S. 2 StVO aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehen, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs erheblich übersteigt. Eine solche besondere Gefahrenlage konnte bei der Radwegüberprüfung nicht festgestellt werden. Neben der Benutzungspflicht sieht der Gesetzgeber auch ein Benutzungsrecht vor. Die Gehwegfreigabe kann nur erfolgen, wenn die Belange der Fußgänger dies zulassen und der Gehweg den Verkehrsbedürfnissen des Radverkehrs genügt.
Entlang der L23 in der Ortslage Britz ist reger Radverkehr auf Fußwegen zu verzeichnen, obwohl eine diesbezügliche Ausweisung nicht vorliegt. Insbesondere die Rad fahrenden Kinder, zu Fuß gehende Kinder, mobilitätseingeschränkte Personen und ältere Menschen haben darunter zu leiden. Nach der Straßenverkehrs-Ordnung sind diese jedoch besonders zu schützen (§ 3 Abs. 2a) StVO). Die schwächeren und unsicheren Radfahrer sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Die Gemeinde Britz könnte eine Nachbesserung der Radverkehrsführung beantragen. Ziel des Antrages ist es, entlang der besonders stark belasteten Landesstraße die Freigabe der Nebenanlage für den Radverkehr unter Berücksichtigung der schwächeren Verkehrsteilnehmer, wie zu Fuß gehende Kinder, Senioren und mobilitätseingeschränkte Personen oder Rad fahrende Kinder zu erwirken. Die Gehwegnutzung könnte mit dem Zusatz "LANGSAME Radfahrer FREI" ausgewiesen werden. Diese Maßnahme würde u. a. auch der Schulwegsicherung dienen.
Die Gemeinde möge darüber befinden, ob durch die Ordnungsbehörde ein diesbezüglicher Antrag gestellt werden soll. Die Entscheidung ist in der Niederschrift festzuhalten.
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