Vorlage - LS-006/2019

 
 
Betreff: Bauprogramm "Erneuerung der Gehwege und der Straßenbeleuchtungsanlage in der Fischerstraße im OT Lunow"
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen Entscheidung
21.03.2019 
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Bauprogramm_Lunow_Fischerstraße_Anlage_Lageplan

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen beschließt die Erneuerung der Gehwege und der Straßenbeleuchtungsanlage in der Fischerstraße im Ortsteil Lunow entsprechend des im Sachverhalt beschriebenen Bauprogramms.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Planungsschritte ausführen zu lassen und die Maßnahme auf der Grundlage der vorgestellten Planungsvariante auszuschreiben.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beabsichtigt, die Gehwege und die Straßenbeleuchtungsanlage in der Fischerstraße im Ortsteil Lunow zu erneuern.

 

Es ist vorgesehen, die Gehwege, wie bereits in der Örtlichkeit vorhanden, grundhaft auszubauen. Aufgrund der vorgegebenen Zwangspunkte (Grundstücksgrenzen, Straßenbeleuchtung, vorhandene Leitungen und Kabel von Versorgungsträgern) ist die Breite der Gehwege auf der gesamten Ausbaulänge mit 1,20 m geplant.

 

Im nördlichen Bereich der Fischerstraße zwischen der Dorfstraße und der Bauernstraße soll der Gehweg jedoch um 1,48 m verbreitert werden, so dass Flächen zum legalisierten „Gehwegparken“ geschaffen werden.

 

Die Gesamtlänge der auszubauenden Gehwege beträgt 705 Meter und gliedert sich in drei Abschnitte mit folgenden Querschnitten:

 

  1. Gehweg nördlich der Fischerstraße zw. Dorfstraße und Bauernstraße (Herstellung als Gehweg mit Verbreiterung der Gehwegfläche zum legalisierten Gehwegparken) auf ca. 110 m:
  • Mulde (in Abschnitten):   variabel
  • Schotterrasenbankett:   variabel
  • Tiefbord im Oberstreifen:   0,10 m
  • Gehweg in Pflasterbauweise (8 cm Beton-

Steinpflaster):     1,20 m

  • Sicherheitsstreifen (einreihig, rot,

durchgehend, zur Abgrenzung der

Gehwegfläche zum legalisierten

Gehwegparken:    0,10 m

  • Gehweg in Pflasterbauweise (Ver-

breiterung des Gehwegs zum Parken): 1,48 m

  • Rundbord / Hochbord / Absenker (als

Begrenzung zur Straße):             0,12 m

Ausbauquerschnitt: 3,00 m (mit Sicherheitsstreifen / ohne Mulde und Bankett)

 

  1. Gehweg südlich der Fischerstraße (Herstellung als 1,20 m breiter Gehweg) auf ca. 400 m:
  • Rundbord / Hochbord /Absenker (als

Abgrenzung zur Straße):   0,12 m

  • Sicherheitsstreifen (dreireihig, anthrazit,

durchgehend):    0,30 m

  • Gehweg in Pflasterbauweise (8 cm Beton-

steinpflaster:     0,90 m

  • Schotterrasenbankett:   variabel
  • Mulde (in Abschnitten):           variabel

Ausbauquerschnitt: 1,20 m (ohne Bordanlage / mit Sicherheitsstreifen)

 

  1. Gehweg im Kreuzungsbereich der Fischerstraße/Dorfstraße (Herstellung als 1,20 m breiter Gehweg) auf ca. 195 m:
  • Rundbord / Hochbord /Absenker (als

Abgrenzung zur Straße):   0,12 m

  • Sicherheitsstreifen (dreireihig, anthrazit,

durchgehend):    0,30 m

  • Gehweg in Pflasterbauweise (8 cm Beton-

steinpflaster):     0,90 m

  • Schotterrasenbankett:   variabel
  • Mulde (in Abschnitten):           variabel

Ausbauquerschnitt: 1,20 m (ohne Bordanlage / mit Sicherheitsstreifen)

 

Es ist geplant, das anfallende Oberflächenwasser weiterhin über das Quergefälle des Gehwegs in die vorhandene Regenentwässerung der Straße abzuleiten.

 

An den geplanten Gehweg angrenzende Befestigungen, wie z.B. Zufahrten, sind anzupassen. Für Gehwegquerungen im Bereich von Zufahrten ist ein verstärkter Aufbau vorzusehen.

 

Zeitgleich mit dem Gehwegausbau soll die vorhandene Beleuchtungsanlage, die aufgrund ihres Alters besonders störanfällig und reparaturbedürftig ist, abgebaut und durch eine moderne, auf LED-Technik basierende Neuanlage ersetzt werden. Dabei wird die Systemleistung je Leuchte erheblich verringert und somit der Energieverbrauch reduziert.

 

Derzeit befinden sich im Bereich der Fischerstraße 8 Straßenlampen als Kofferleuchten, die teilweise auf Betonmaste und teilweise auf Stahlmaste angebracht sind.

 

Es sollen 12 Mastaufsatzleuchten in LED-Technik nach DIN EN 40 mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m neu aufgestellt werden.

 

Das Ziel der Baumaßnahme besteht in einer Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und einer Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer durch die Erneuerung der Gehwege und der Beleuchtungsanlage. Die neue Straßenbeleuchtung ermöglicht eine stärkere, gleichmäßigere Ausleuchtung der Fischerstraße durch die Erhöhung der Zahl der Straßenlampen. Die Gehwege sind nach dem Ausbau sicherer zu begehen, da fehlende oder gebrochene Gehwegplatten dann keine Stolpergefahr mehr darstellen. Zudem werden die Zufahrten angepasst und die bröckelnde Bordanlage erneuert.

 

In ihrer Sitzung am 15.02.2018 hat die Gemeindevertretung beschlossen, einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Investitionsprogramms des Landkreises Barnim für ländliche Räume zur teilweisen Finanzierung dieses Vorhabens zu stellen. Diesem Antrag wurde durch Bewilligungsbescheid des Landkreises Barnim vom 04.06.2018 entsprochen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

245.000 EUR

5410102-61601-0961010

5410202-61601-0961010

2019

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bauprogramm_Lunow_Fischerstraße_Anlage_Lageplan (473 KB)