Vorlage - LS-006/2019
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Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen beschließt die Erneuerung der Gehwege und der Straßenbeleuchtungsanlage in der Fischerstraße im Ortsteil Lunow entsprechend des im Sachverhalt beschriebenen Bauprogramms.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Planungsschritte ausführen zu lassen und die Maßnahme auf der Grundlage der vorgestellten Planungsvariante auszuschreiben. Sachverhalt:
Die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beabsichtigt, die Gehwege und die Straßenbeleuchtungsanlage in der Fischerstraße im Ortsteil Lunow zu erneuern.
Es ist vorgesehen, die Gehwege, wie bereits in der Örtlichkeit vorhanden, grundhaft auszubauen. Aufgrund der vorgegebenen Zwangspunkte (Grundstücksgrenzen, Straßenbeleuchtung, vorhandene Leitungen und Kabel von Versorgungsträgern) ist die Breite der Gehwege auf der gesamten Ausbaulänge mit 1,20 m geplant.
Im nördlichen Bereich der Fischerstraße zwischen der Dorfstraße und der Bauernstraße soll der Gehweg jedoch um 1,48 m verbreitert werden, so dass Flächen zum legalisierten „Gehwegparken“ geschaffen werden.
Die Gesamtlänge der auszubauenden Gehwege beträgt 705 Meter und gliedert sich in drei Abschnitte mit folgenden Querschnitten:
Steinpflaster): 1,20 m
durchgehend, zur Abgrenzung der Gehwegfläche zum legalisierten Gehwegparken: 0,10 m
breiterung des Gehwegs zum Parken): 1,48 m
Begrenzung zur Straße): 0,12 m Ausbauquerschnitt: 3,00 m (mit Sicherheitsstreifen / ohne Mulde und Bankett)
Abgrenzung zur Straße): 0,12 m
durchgehend): 0,30 m
steinpflaster: 0,90 m
Ausbauquerschnitt: 1,20 m (ohne Bordanlage / mit Sicherheitsstreifen)
Abgrenzung zur Straße): 0,12 m
durchgehend): 0,30 m
steinpflaster): 0,90 m
Ausbauquerschnitt: 1,20 m (ohne Bordanlage / mit Sicherheitsstreifen)
Es ist geplant, das anfallende Oberflächenwasser weiterhin über das Quergefälle des Gehwegs in die vorhandene Regenentwässerung der Straße abzuleiten.
An den geplanten Gehweg angrenzende Befestigungen, wie z.B. Zufahrten, sind anzupassen. Für Gehwegquerungen im Bereich von Zufahrten ist ein verstärkter Aufbau vorzusehen.
Zeitgleich mit dem Gehwegausbau soll die vorhandene Beleuchtungsanlage, die aufgrund ihres Alters besonders störanfällig und reparaturbedürftig ist, abgebaut und durch eine moderne, auf LED-Technik basierende Neuanlage ersetzt werden. Dabei wird die Systemleistung je Leuchte erheblich verringert und somit der Energieverbrauch reduziert.
Derzeit befinden sich im Bereich der Fischerstraße 8 Straßenlampen als Kofferleuchten, die teilweise auf Betonmaste und teilweise auf Stahlmaste angebracht sind.
Es sollen 12 Mastaufsatzleuchten in LED-Technik nach DIN EN 40 mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m neu aufgestellt werden.
Das Ziel der Baumaßnahme besteht in einer Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und einer Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer durch die Erneuerung der Gehwege und der Beleuchtungsanlage. Die neue Straßenbeleuchtung ermöglicht eine stärkere, gleichmäßigere Ausleuchtung der Fischerstraße durch die Erhöhung der Zahl der Straßenlampen. Die Gehwege sind nach dem Ausbau sicherer zu begehen, da fehlende oder gebrochene Gehwegplatten dann keine Stolpergefahr mehr darstellen. Zudem werden die Zufahrten angepasst und die bröckelnde Bordanlage erneuert.
In ihrer Sitzung am 15.02.2018 hat die Gemeindevertretung beschlossen, einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Investitionsprogramms des Landkreises Barnim für ländliche Räume zur teilweisen Finanzierung dieses Vorhabens zu stellen. Diesem Antrag wurde durch Bewilligungsbescheid des Landkreises Barnim vom 04.06.2018 entsprochen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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