Vorlage - AA-015/2019
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Der Amtsausschuss befürwortet die Herstellung von Sanitärräumen für den Bauhofstandort Oderberg und beschließt die Umsetzung. Gemäß § 10 (2.2) der Hauptsatzung wird der Amtsdirektor ermächtigt, das entsprechende Vergabeverfahren durzuführen und den Zuschlag zu erteilen. Der entsprechende Vergebevermerk wird dem Amtsauschuss zugeleitet. Sachverhalt:
Im ehemaligen Sanitärraum des eingeschossigen Verbinders zwischen dem ungenutzten Seitenflügel an der Sporthalle und dem als Werkstatt durch den Bauhof genutzten Seitenflügel sollen Sozialräume für die Angestellten des Bauhofes Standort Oderberg hergerichtet werden.
Gemäß den Anforderungen der ASR 4.1 Abs. 4 (6) müssen für weibliche und männliche Beschäftigte getrennte Sanitärräume eingerichtet werden. Diese wurden mit der Planung von zwei separaten WC-Räumen und einem Duschraum erfüllt. Jeder Toilettenraum wurde mit nur einer Toilette geplant, um eine zusätzliche elektrische Lüftung der ansonsten notwendigen Vorräume zu vermeiden. Begründet durch die zur Verfügung stehende Gesamtfläche von weniger als 40 m² Nutzfläche kann der notwendige Umkleideraum nicht für männliche und weibliche Arbeitnehmer getrennt werden. Die Trennung wird erst ab einer Nutzung durch 10 Beschäftigte notwendig. Die zeitlich getrennte Nutzung muss arbeitsorganisatorisch sichergestellt werden. Alle WC-Räume, der Duschraum und der Umkleideraum müssen somit von innen abschließbar sein. Zur rationellen Ausnutzung des Umkleideraumes wird eine zeitlich getrennte Nutzung des Raumes als Pausenraum geplant. Die für den Innenausbau notwendigen Fliesenarbeiten sollen zur Kostenreduzierung in Eigenleistung durch den Bauhof erbracht werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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