Vorlage - OD-027/2019
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Vergabe der Planungsleistungen für die Sanierung der Sporthalle Oderberg, hier Trockenlegung und Regenentwässerung, an das Ingenieurbüro Wolff, Nagelstraße 23, 16225, stufenweise zu erteilen.
Sachverhalt:
Die Stadt Oderberg beabsichtigt die Sanierung der Umkleide-und Sanitärräume im Untergeschoss der denkmalgeschützten Sporthalle. Hierzu sind die feuchten Außenwände zu sanieren und die Ableitung des Regenwassers im Außenbereich zu erneuern.
Neben der bautechnischen Herrichtung der Sanitär- und Umkleideräume soll die Be- und Entlüftung und Rettungswegbeleuchtung im Untergeschoss der Sporthalle hergestellt werden.
Die zu planende Sanierung des Untergeschosses ist auf Grund der des schlechten Zustandes der WC- und Duschanlagen notwendig. Die Außenwände sind feucht und weisen bereits Schimmelbildung auf, so dass die Bereiche für den Schulsport gesperrt werden mussten. Weiterhin ist auf Grund der Bauweise des Untergeschosses (Luftschutzkeller) die Be- und Entlüftung aller Räume unzureichend. Bei der Überprüfung der Elektroanlage und des Brandschutzes sind ebenfalls Mängel festgestellt worden. Es gibt keinen FI- Schutz und keine Not- und Rettungswegebeleuchtung. Der 2. Rettungsweg ist ebenfalls mangelhaft.
Die Ursache der Durchfeuchtung der Außenwände ist die nicht geregelte Abführung des Niederschlagswassers der Regenentwässerung, die nicht mehr funktionstüchtige Abdichtung des Kellermauerwerkes und die fehlende Be- und Entlüftung des Untergeschosses.
In einem ersten Bauabschnitt soll die Regenwasseranlage des Gebäudes an ein vorhandenes Regenrückhaltebecken angebunden werden und die Außenwände des Untergeschosses abgedichtet werden.
Im zweiten Bauabschnitt sind die Dusch- und WC- Räume im Untergeschoss zu sanieren, eine Be- und Entlüftung im Untergeschoss zu installieren, die Elektroinstallation für den Umbaubereich zu optimieren und die Brandschutzanforderungen umzusetzen.
Für die Vorbereitung und Durchführung der Baumaßnahmen sind Planungsleistungen gemäß HOAI wie folgt erforderlich: - HOAI § 34, „Gebäude und Innenräume“ für die Leistungsphasen 3 bis 9 § 34 HOAI einschließlich - HOAI § 42, „Ingenieurbauwerke“ für die Leistungsphasen 3, 5-9 - HOAI § 55, „Technische Ausrüstung“ für die Leistungsphasen 3 bis 9 - HOAI Anlage 1 Grundleistungen für „Wärmeschutz und Energiebilanzierung“ Die Absicht, Planungsleistungen zu vergeben, wurde am 17.01.2019 auf der Vergabeplattform des Landes Brandenburg veröffentlicht. Zusätzlich erfolgte eine Bekanntmachung im Ausschreibungs-blatt Brandenburg/Berlin und in der Ausgabe bi-Ausschreibungsdienste. Daraufhin haben sich fristgerecht bis zum 04.02.2019 2 Planungsbüros für die Erbringung der geforderten Planungsleis-tungen beworben.
Um den Anforderungen eines transparenten Wettbewerbsverfahrens zu entsprechen, wurden im Rahmen eines Beschränkten Vergabeverfahrens 5 geeignete Planungsbüros zur Angebotsabgabe aufgefordert. Von den 5 aufgeforderten Planungsbüros hat 1 Ingenieurbüro fristgerecht bis zum 05.03.2019 ein Angebot abgegeben.
Es ist vorgesehen, die Planungsleistungen stufenweise wie folgt zu beauftragen: Leistungsphase LP 3-9, 1.Stufe LP 3-4 ohne Anspruch auf Weiterbeauftragung
Die eingereichten Unterlagen wurden geprüft.
Im Ergebnis wird der Stadt Oderberg empfohlen die erforderlichen Planungsleistungen an das Ingenieurbüro Wolff aus Eberswalde 1.Stufe LP 3-4 ohne Anspruch auf Weiterbeauftragung zu vergeben.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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