Vorlage - LS-009/2019
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Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen genehmigt die am 28.12.2018 getroffene Eilentscheidung und beschließt die Aufnahme des Straßenabschnittes „Lunow-Stolzenhagen OT Lunow, Oderberger Straße von Hs.-Nr. 25 bis 26“ in das Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde und beauftragt die vertraglichen Regelungen mit dem Dienstleister des Winterdienstes vorzunehmen.
Sachverhalt: Mit Beschluss LS-043/2018 vom 20.09.2018 wurde der Amtsdirektor beauftragt, nach einem wirt-schaftlichen Anbieter für die Durchführung der Winterdienstleistung zu suchen.
Im Zuge weiterer Gespräche mit möglichen Interessenten wurde ein erneutes, im Vergleich zum vorliegendem Angebot laut Beschluss LS-043/2018, wirtschaftliches Angebot unterbreitet.
Der Kostenvergleich zwischen dem Bieter und den Kosten des aktuell bestehenden Vertragsver-hältnisses ergab eine Steigerung der Aufwendungen für den Winterdienst von ca. 100 %.
Um die Vergabe der Winterdienstleistung für den Bieter wirtschaftlicher zu gestalten, wird der Ver-trag über eine Laufzeit von 3 Jahren geschlossen.
Die Entscheidung über die Vergabe der Winterdienstleistung an den wirtschaftlichsten Anbieter ist vor der nächsten ordentlichen Sitzung der Gemeindevertretung zu treffen. Die Entscheidung ist unabweisbar und unaufschiebbar, um die Sicherstellung des Winterdienstes ab 01.01.2019 in der Gemeinde zu gewährleisten.
Eilentscheidung:
Der Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg trifft im Einvernehmen mit der Vorsitzenden der Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen folgende Eilentscheidung nach § 58 BbgVerf:
Die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt die Vergabe der Winterdienstleistung, für eine Laufzeit von 3 Jahren, an den Landwirtschaftsbetrieb Dirk Kasch mit Sitz in Chorin.
Jörg Matthes Andrea von Cysewski Amtsdirektor Vorsitzende der Gemeindevertretung Lunow-Stolzehagen Mit Beschluss LS-001/2019 vom 25.04.2019 wurde die Genehmigung der Eilentscheidung durch die Gemeindevertreter abgelehnt. Wesentlicher Grund, welcher zu dieser Entscheidung führte, war die fehlende Grundreinigung der Kommunalstraßen nach dem Winter. Diese Grundreinigung wurde mit Datum vom …….. durch die Amtsverwaltung im Wege der Direktvergabe beauftragt. Die Leistung erfolgt in der….. Kalenderwoche.
In der Sitzung der Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen am 21.02.2019 wurde festgelegt, dass die Winterdienstleistung der Gemeinde um folgende Strecke erweitert werden soll:
Lunow-Stolzenhagen OT Lunow, Oderberger Straße von Hs.-Nr. 25 bis 26.
Die Länge der einfachen Strecke beträgt ca. 430 Meter. Die Fahrbahn muss auf einer Breite von ca. 3,00 Metern geräumt/ gestreut werden. Auf Grundlage der aktuellen Preise pro Meter werden der Gemeinde folgende Kosten entstehen:
In der letzten ordentlichen Sitzung der Gemeindevertretung wurde die Vorlage durch den Amtsdirektor zurückgezogen, da eine Erweiterung der Straßenreinigung- und Winterdienstleistung ohne die Genehmigung des zu Grunde liegenden Vertrages nicht möglich ist.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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