Vorlage - LS-009/2019

 
 
Betreff: Vergabe der Winterdienstleistung auf der Fahrbahn in der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen - Genehmigung einer Eilentscheidung und Erweiterung der Straßenreinigungs- u. Winterdienstleistung um Oderberger Str. 25/26
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen Entscheidung
21.03.2019 
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen zurückgestellt   
25.04.2019 
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen zurückgezogen   
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen Entscheidung
16.05.2019 
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen Entscheidung

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Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen genehmigt die am 28.12.2018 getroffene Eilentscheidung und beschließt die Aufnahme des Straßenabschnittes „Lunow-Stolzenhagen OT Lunow, Oderberger Straße von Hs.-Nr. 25 bis 26“ in das Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde und beauftragt die vertraglichen Regelungen mit dem Dienstleister des Winterdienstes vorzunehmen.

 

 

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Sachverhalt:

Mit Beschluss LS-043/2018 vom 20.09.2018 wurde der Amtsdirektor beauftragt, nach einem wirt-schaftlichen Anbieter für die Durchführung der Winterdienstleistung zu suchen.

 

Im Zuge weiterer Gespräche mit möglichen Interessenten wurde ein erneutes, im Vergleich zum vorliegendem Angebot laut Beschluss LS-043/2018, wirtschaftliches Angebot unterbreitet.

 

Der Kostenvergleich zwischen dem Bieter und den Kosten des aktuell bestehenden Vertragsver-hältnisses ergab eine Steigerung der Aufwendungen für den Winterdienst von ca. 100 %.

 

Um die Vergabe der Winterdienstleistung für den Bieter wirtschaftlicher zu gestalten, wird der Ver-trag über eine Laufzeit von 3 Jahren geschlossen.

 

Die Entscheidung über die Vergabe der Winterdienstleistung an den wirtschaftlichsten Anbieter ist vor der nächsten ordentlichen Sitzung der Gemeindevertretung zu treffen. Die Entscheidung ist unabweisbar und unaufschiebbar, um die Sicherstellung des Winterdienstes ab 01.01.2019 in der Gemeinde zu gewährleisten.

 

Eilentscheidung:

 

Der Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg trifft im Einvernehmen mit der Vorsitzenden der Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen folgende Eilentscheidung nach § 58 BbgVerf:

 

Die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt die Vergabe der Winterdienstleistung, für eine Laufzeit von 3 Jahren, an den Landwirtschaftsbetrieb Dirk Kasch mit Sitz in Chorin.

 

 

 

 

Jörg Matthes      Andrea von Cysewski

Amtsdirektor      Vorsitzende der

Gemeindevertretung Lunow-Stolzehagen

Mit Beschluss LS-001/2019 vom 25.04.2019 wurde die Genehmigung der Eilentscheidung durch die Gemeindevertreter abgelehnt. Wesentlicher Grund, welcher zu dieser Entscheidung führte, war die fehlende Grundreinigung der Kommunalstraßen nach dem Winter. Diese Grundreinigung wurde mit Datum vom …….. durch die Amtsverwaltung im Wege der Direktvergabe beauftragt. Die Leistung erfolgt in der….. Kalenderwoche.

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen am 21.02.2019 wurde festgelegt, dass die Winterdienstleistung der Gemeinde um folgende Strecke erweitert werden soll:

 

 Lunow-Stolzenhagen OT Lunow, Oderberger Straße von Hs.-Nr. 25 bis 26.

 

Die Länge der einfachen Strecke beträgt ca. 430 Meter. Die Fahrbahn muss auf einer Breite von ca. 3,00 Metern geräumt/ gestreut werden.

Auf Grundlage der aktuellen Preise pro Meter werden der Gemeinde folgende Kosten entstehen:

 

Leistungsbeschreibung

Menge

Einheit

Einzel-

preis

Gesamt-

preis

Straßenwinterdienst „Kies“

 

Die Ausführung des Winterdienstes erfolgt nach selbstständigem Auslösen (entspr. dem anliegenden Straßenverzeichnis).

 

Winterdienst mit abstumpfenden Streustoffen

Streumittel: grober Kies z.B. Kies 0/4 bis max. 0/8,

Streumenge: 80 – 140 g/m²

Leistung: Streuen in einer Breite von 2 – 8 m, dabei sind freie Bustaschen ebenfalls zu berücksichtigen.

Steigungen bis 10% sind dabei zu beachten und in die Einheitspreise einzukalkulieren.

 

Die angegebenen Meter sind Streckenmeter.

 

Die Winterdienstbereitschaft ist rund um die Uhr, 24 h am Tag auch an Sonn- und Feiertagen zur gewährleisten.

 

Bereitschaftsdienst ist für den gesamten Leistungszeitraum (1. November bis 30. April) jeden Jahres durchzuführen.

 

Die Abrechnung erfolgt in der Abwicklung zum Nachweis.

Die Anzahl der Einsätze je Jahr ist abhängig von der Witterung.

430,00

Meter je Durchgang

0,100 €

43,00 €

 

 

Leistungsbeschreibung

Menge

Einheit

Einzel-

preis

Gesamt-

preis

Straßenwinterdienst „Kombi“

 

Die Ausführung des Winterdienstes erfolgt nach selbstständigem Auslösen (entspr. dem anliegenden Straßenverzeichnis).

 

Winterdienst mit abstumpfenden Streustoffen

Streumittel: grober Kies z.B. Kies 0/4 bis max. 0/8,

Streumenge: 80 – 140 g/m²

Leistung: Streuen in einer Breite von 2 – 8 m, dabei sind freie Bustaschen ebenfalls zu berücksichtigen.

Bei Bedarf Schneeräumen mittels LKW mit Schiebeschild, Straße entsprechend der Fahrbahnbreite räumen.

Räumbreite auf Fahrbahn 2,0 m bis 2,9 m

Schneeräumen ab einer durchgängigen Schneehöhe von > 3 cm

Schäden auf den Straßenbelägen sind zu vermeiden.

Steigungen bis 10% sind dabei zu beachten und in die Einheitspreise einzukalkulieren.

 

Die angegebenen Meter sind Streckenmeter.

 

Die Winterdienstbereitschaft ist rund um die Uhr, 24 h am Tag auch an Sonn- und Feiertagen zur gewährleisten.

 

Bereitschaftsdienst ist für den gesamten Leistungszeitraum (1. November bis 30. Apri) jeden Jahres durchzuführen.

 

Die Abrechnung erfolgt in der Abwicklung zum Nachweis.

Die Anzahl der Einsätze je Jahr ist abhängig von der Witterung.

430,00

Meter je Durchgang

0,110 €

47,30 €

 

 

In der letzten ordentlichen Sitzung der Gemeindevertretung wurde die Vorlage durch den Amtsdirektor zurückgezogen, da eine Erweiterung der Straßenreinigung- und Winterdienstleistung ohne die Genehmigung des zu Grunde liegenden Vertrages nicht möglich ist.

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

 

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

Ca. 40.000,00 EUR

5450101-60101-5241050

2019 ff

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen