Vorlage - CH-036/2019
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Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, auf der Grundlage der geprüften Angebote aus der öffentlichen Ausschreibung für den Ersatzneubau der Kindertagesstätte „Sieben-Seen-Zwerge“, Brodowiner Dorfstraße 19a, in Brodowin - LOS 8 – Aussenanlagen gemäß § 16 d VOB/A dem wirtschaftlichsten Bieter:
Firma Bauservice André Märtens Lindenallee 5 16307 Tantow
den Zuschlag zu erteilen und mit der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen zu beauftragen.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Chorin hat in der Sitzung am 30.01.2014 den Grundsatzbeschluss über den Ersatzneubau der Kindertagesstätte "Sieben-Seen-Zwerge", Brodowiner Dorfstraße 19a, in Brodowin gefasst. Am 21.09.2016 wurde die Baugenehmigung und mit Bescheid vom 31.05.2018 der Nachtrag zur Änderung durch den Landkreis Barnim erteilt.
Die Bekanntmachung der öffentlichen Ausschreibung des LOS 08 (Außenanlagen) erfolgte am 19.02.2019 auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg, am 25.02.2019 im Ausschreibungsblatt Brandenburg/Berlin sowie am 22.02.2019 im bi-Ausschreibungsblatt (Ausgabe Nord/Ost).
Die Vergabeunterlagen wurden elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg zur Verfü-gung gestellt und von 4 Firmen abgefordert.
Zur Submission, die am 12.03.2019 in der Amtsverwaltung durchgeführt wurde, lagen 2 Angebote vor.
Die Wertung der einzelnen Angebote erfolgte nach §§ 16 ff VOB/A in vier Stufen:
Wertungsstufe 1: Die Prüfung erfolgte durch die Vergabestelle Amt Britz-Chorin-Oderberg. Kein Angebot wurde wegen inhaltlicher und formeller Mängel ausgeschlossen (Verweis auf §§ 13, 14 VOB/A).
Wertungsstufe 2: Die Prüfung erfolgte durch das beauftragte Planungsbüro ibe. Alle nach der Wertungsstufe 1 verbliebenen Bieter wurden auf ihre Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit geprüft. Es gibt keine Ausschlussgründe.
Wertungsstufe 3 Die Preise der nach den ersten beiden Wertungsstufen verbliebenen Bieter wurden geprüft. Die festgestellten Angebotsendsummen sind im Submissionsprotokoll eingetragen. Das Ergebnis sowie die Einheits- und Gesamtpreise aller Bieter sind dem Preisspiegel zu entnehmen. Auf Grund der geringen Bieteranzahl, hier zwei Bieter, und der erheblichen Abweichung von Einzelpositionen des Nächstplatzierten ist ein Vergleich des Bestbieters zum Nächstplatzierten nicht angemessen. Die Abweichung des Gesamtangebotes des Bestbieters zur Kostenschätzung auf Basis der marktüblichen Preise wurde mit -5 % festgestellt. Dieser Preisabstand ist angemessen.
Wertungsstufe 4: Nach § 16d Absatz 3 VOB/A kommen nur solche Angebote in die engere Wahl, die unter Berücksichtigung rationellen Baubetriebs und sparsamer Wirtschaftsführung eine einwandfreie Ausführung einschließlich Haftung für Mängelansprüche erwarten lassen. Unter diesen Angeboten soll der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte, wie z. B. Qualität, Preis, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Betriebs- und Folgekosten, Rentabilität, Kundendienst und technische Hilfe oder Ausführungsfrist als das wirtschaftlichste erscheint. Der niedrigste Preis allein ist nicht entscheidend.
Nach Berücksichtigung der Wertekriterien wird empfohlen, den Zuschlag auf das Angebot der Firma Bauservice André Märtens Lindenallee 5, 16307 Tantow zu erteilen.
Gründe:
Die Angebotssumme liegt bei 107.081,50 EUR (rechnerisch geprüft).
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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