Vorlage - CH-039/2019
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Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Ausweisung einer eingeschränkten Haltverbots-Zone in der Choriner Bahnhofstraße gemäß vorliegendem Lageplan. Sachverhalt: Im Auftrag der Gemeinde Chorin wird zurzeit ein P+R Parkplatz am Bahnhof Chorin in der Choriner Bahnhofstraße gebaut. Die Nutzung der Parkflächen muss durch Verkehrszeichen angewiesen werden. Die geplante Beschilderung des Parkplatzes ergibt sich aus der vorgesehenen Nutzung und ist im unten aufgeführten Plan ersichtlich. Im Zuge der Baumaßnahme werden die Verkehrszeichen auf Grundlage einer noch ausstehenden verkehrsrechtlichen Anordnung aufgestellt.
Um „wildes Parken“ entlang der Choriner Bahnhofstraße effektiv zu unterbinden, sind Haltverbote die rechtssichere Lösung. Um auf eine Vielzahl von Verkehrszeichen zu verzichten, ist die Schaffung einer eingeschränkten Haltverbot-Zone ratsam. Die Zone soll an der Einmündung Choriner Bahnhofstraße Ecke Choriner Dorfstraße beginnen. Mit dem Beschluss der Gemeindevertretung Chorin kann, bei der unteren Straßenverkehrsbehörde der Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung gestellt werden.
Eingeschränkte Haltverbots-Zone
P+R Parkplatz Bahnhof Chorin
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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