Vorlage - BR-025/2019

 
 
Betreff: Stellenplan 2019 - Erweiterung
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.42
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
25.03.2019 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2019-03-15 Stellenplan19.2 Gemeinde Britz

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Erweitung des als Anlage 1 beigefügten Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2019.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss Nr. BR-092/2019 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz den Haushalt und den dazugehörigen Stellenplan für das Kalenderjahr 2019 beschlossen.

 

Zum 1. Januar 2019 ist das Teilhabechancengesetz in Kraft getreten.

 

Durch das Teilhabechancengesetz sollen für Langzeitarbeitslose Möglichkeiten geschaffen werden, wieder in das aktive Arbeitsleben zurückzukehren. Dazu wurden zwei Fördermöglichkeiten von der Bundesregierung geschaffen:

 

  1. Arbeitgeber, die Personen einstellen, die mehr als sechs Jahre SGB II-Leistungen erhalten haben, können mit einem Zuschuss für das Gehalt des neuen Mitarbeiters gefördert werden. In den ersten beiden Jahren sind das 100 Prozent des Mindestlohns es sei denn, der Arbeitgeber ist tarifgebunden oder tariforientiert. Dann wird das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt berücksichtigt. In jedem weiteren Jahr verringert sich der Zuschuss um 10 Prozent. Die Förderung dauert maximal fünf Jahre. Zudem können während der Förderung erforderliche Qualifizierungen und Praktika bei anderen Arbeitgebern finanziert werden.

 

  1. Arbeitgeber, die Personen einstellen, die mehr als zwei Jahre arbeitslos waren, erhalten einen Zuschuss für zwei Jahre. Im ersten Jahr in Höhe von 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Lohns und im zweiten Jahr 50 Prozent. Darüber hinaus können die ehemaligen Langzeitarbeitslosen im gesamten Förderzeitraum Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen nach den allgemeinen Regelungen in Anspruch nehmen.

Bei beiden Förderungen unterstützen sogenannte "Coaches" die ehemaligen Langzeitarbeitslosen dabei, im Berufsleben wieder Fuß zu fassen, bspw. indem sie bei Problemen am neuen Arbeitsplatz, in der Familie oder bei Schwierigkeiten mit der Organisation des Alltags helfen.

Mit intensiver Betreuung, individueller Beratung, wirksamer Förderung und der gezielten Suche nach passenden Arbeitgebern schaffen die neuen Förderungen neue Perspektiven für die, die ohne Unterstützung absehbar keine realistische Chance auf einen regulären Arbeitsplatz haben.

 

Damit die Voraussetzung für die Bereitstellung von Stellen in der Gemeinde Britz gegeben sind, ist der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 zu beschließen. Die Gemeinde hat im Vorfeld signalisiert, dass eine Stelle zur Verfügung gestellt werden kann.

 

Die weitere Vorgehensweise zur Besetzung der Stellen wird in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Barnim erfolgen

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

ca.  28.000,00 €

1110102-20100-5012100…5032100

2019 ff

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Die Personalkosten werden zu 100 % gefördert. Arbeitsutensilien und Schutzbekleidungen sind von der Gemeinde zu tragen.

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2019-03-15 Stellenplan19.2 Gemeinde Britz (175 KB)