Vorlage - CH-043/2019
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, die Kinder und Jugendlichen des Ortsteils Senftenhütte gemäß § 18 a Absatz 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg an der Gestaltung eines Spielplatzes im Ortsteil Senftenhütte zu beteiligen. Die Beteiligung erfolgt in Form einer Umfrage entsprechend der Anlage 1.
Sachverhalt:
Im Choriner Ortsteil Senftenhütte ist die Errichtung eines Spielplatzes geplant. Da ein Spielplatz die Belange der Kinder und Jugendlichen tangiert, sind diese bei der Angelegenheit nach § 18 a der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg zu beteiligen. Nach § 8 der Hauptsatzung der Gemeinde Chorin entscheidet die Gemeindevertretung über die Durchführung einer solchen Maßnahme. In dem Beschluss sind Form und Einzelheiten der Maßnahme festzulegen.
Der Vorsitzende des Ortsbeirates des Ortsteils Senfenhütte hat hierzu eine Befragung entworfen (Anlage 1), die allen Haushalten mit Kindern und Jugendlichen im Ortsteil Senftenhütte zugestellt werden soll. Die Kinder und Jugendlichen können auswählen, welche Spielgeräte auf dem neuen Spielplatz errichtet werden sollen. Die Umfrage dient der Erfassung eines Meinungsbildes, ist jedoch für die Gemeindevertretung Chorin nicht bindend.
Für die Durchführung der Umfrage ist die Erhebung von personenbezogenen Daten notwendig. Diese Daten erhält nur der Vorsitzende des Ortsbeirates (§ 37 in Verbindung mit § 34 des Bundesmeldegesetzes) und dieser vernichtet die Daten wieder, sobald die Umfrage beendet ist.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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