Vorlage - CH-045/2019

 
 
Betreff: Konkretisierung der Verfahrensweise bei der Beschlussfassung von Grundstücksverkäufen
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
28.03.2019 
Gemeindevertretung Chorin geändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, bei dem Verkauf von Grundstücken zwischen Grundstücksgeschäft und vorgelagerter Grundstücksangelegenheit zu unterscheiden.

Eine Grundstücksangelegenheit wird öffentlich verhandelt, der Tagesordnungspunkt nennt neben der Flurbezeichnung die Anschrift sowie einen ggf. gebräuchlichen Namen.

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Antrag der Gemeindevertreter Frau Annemarie Kruppke, Kurt Hildebrandt und Klaus Böhm zur Behandlung von geplanten Grundstücks-/Immobilienverkäufen der Gemeinde

 

Sachverhalt:

Immobilienangelegenheiten der Gemeinde werden selbst dann, wenn das betreffende Objekt von öffentlichem Interesse ist, auf der Tagesordnung bisweilen lediglich mit grundbuchlicher Flur-Nummer bekanntgegeben. Sie werden – als ob sie bereits Gegenstand von Grundstücksgeschäften wären – nicht-öffentlich verhandelt. Dadurch ist es den Bürgern

– erschwert zu erkennen, welche Immobilie überhaupt gemeint ist

 verwehrt, Beratungen, wie grundsätzlich mit der Immobilie zu verfahren sei, zu verfolgen

– sowie ggf. eigenes Kaufinteresse zu bekunden.

 

Beschlussvorschlag:

Bei Eigentum der Gemeinde folgen Verwaltung und Gemeindevertretung der Unterscheidung zwischen Grundstücksgeschäft und der vorgelagerten Grundstücksangelegenheit. Eine Grundstücksangelegenheit wird öffentlich verhandelt, der Tagesordnungspunkt nennt neben der Flurbezeichnung die Anschrift sowie einen ggf. gebräuchlichen Namen.

 

Chorin, 12.3.2019

Unterzeichner: Annemarie Kruppke, Kurt Hildebrandt, Klaus Böhm

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen