Vorlage - CH-046/2019

 
 
Betreff: Bereitstellung eines Grundstückes für die Errichtung eines Mobilfunkmastes am Golzower Weg im OT Chorin, westlich der Eisenbahnbrücke
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
28.03.2019 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Funkmast Chorin

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin stimmt der Errichtung eines Funkmastes durch die Deutsche Telekom auf dem gemeindeeigenen Grundstück Gemarkung Chorin, Flur 2, Flurstück 59, vorbehaltlich einer noch zu treffenden vertraglichen Regelung, zu.

 

 

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Sachverhalt:

 

Durch die Deutsche Telekom ist beabsichtigt, im Bereich der Ortslage Chorin, in der Nähe der Eisenbahnstrecke Berlin-Stralsund einen Funkmast für den Mobilfunk zu errichten. Das im Eigentum der Gemeinde Chorin befindliche Flurstück 59 der Flur 2, Gemarkung Chorin, ist von seiner räumlichen Lage her für die Errichtung eines Funkmastes geeignet. Inwieweit auch eine praktische Umsetzung möglich und sinnvoll ist, sollen eingehendere Untersuchungen Vorort ermitteln. Ebenso sollen die Träger öffentlicher Belange (TÖB) frühzeitig eingebunden werden.

 

Um dem Vorhabenträger Planungssicherheit geben zu können, ist ein Absichtsbeschluss erforderlich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Funkmast Chorin (1999 KB)