Vorlage - CH-046/2019
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin stimmt der Errichtung eines Funkmastes durch die Deutsche Telekom auf dem gemeindeeigenen Grundstück Gemarkung Chorin, Flur 2, Flurstück 59, vorbehaltlich einer noch zu treffenden vertraglichen Regelung, zu.
Sachverhalt:
Durch die Deutsche Telekom ist beabsichtigt, im Bereich der Ortslage Chorin, in der Nähe der Eisenbahnstrecke Berlin-Stralsund einen Funkmast für den Mobilfunk zu errichten. Das im Eigentum der Gemeinde Chorin befindliche Flurstück 59 der Flur 2, Gemarkung Chorin, ist von seiner räumlichen Lage her für die Errichtung eines Funkmastes geeignet. Inwieweit auch eine praktische Umsetzung möglich und sinnvoll ist, sollen eingehendere Untersuchungen Vorort ermitteln. Ebenso sollen die Träger öffentlicher Belange (TÖB) frühzeitig eingebunden werden.
Um dem Vorhabenträger Planungssicherheit geben zu können, ist ein Absichtsbeschluss erforderlich.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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