Vorlage - AA-017/2019
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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg benennt Frau Amtsrätin Astrid Gohlke zur Gleichstellungsbeauftragten des Amtes Britz-Chorin-Oderberg.
Sachverhalt: Gemäß § 18 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in Verbindung mit § 140 Abs. 1 BbgKVerf sind in amtsfreien Gemeinden Gleichstellungsbeauftragte durch die Gemeindevertretung zu benennen, die unmittelbar dem hauptamtlichen Bürgermeister unterstellt sind. Auf die Ämter sind die Vorschriften, die für kreisangehörige amtsfreie Gemeinden gelten, entsprechend anwendbar. An die Stelle der Gemeindevertretung treten die Mitglieder des Amtsausschusses, an die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters, der Amtsdirektor. Den Gleichstellungsbeauftragten ist Gelegenheit zu geben, zu Maßnahmen und Beschlüssen, die Auswirkung auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben, Stellung zu nehmen. Sind sie anderer Auffassung als der hauptamtliche Bürgermeister, haben sie das Recht, sich an die Gemeindevertretung oder deren Ausschüsse zu wenden. Das Nähere kann die Hauptsatzung regeln. In der Hauptsatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg vom 18. Februar 2019 ist keine weitere Regelung enthalten. Um auf die Gleichstellung von Frau und Mann in Beruf, öffentlichem Leben, Bildung und Ausbildung, Familie sowie in den Bereichen der sozialen Sicherheit hinzuwirken, wird Frau Amtsrätin Astrid Gohlke vorgeschlagen, die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten wahrzunehmen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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