Vorlage - LI-021/2019 IV

 
 
Betreff: Sachstand zum Bearbeitungsstand Wegebrücke über die HOW km 80,15 in 16248 Liepe
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Liepe Information
02.04.2019 
Gemeindevertretung Liepe zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
LI-021-2019, Anlage (1)

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die vorbereitenden Leistungen für den Rück- und Ersatzneubau der Wegebrücke über die HOW km 80,15 in Liepe nach Variante IV der Bauausführung „Anlegestellen - Bauandienung über das Wasser, temporär“ sind fertiggestellt. Die Abnahme für Los 01 „Baumfällungen und Geländefreimachung“ erfolgte am 19.03.2019.

 

Für die Leistungsabfrage der Bauleistungen Los 02 „Ersatzneubau“ wurde eine Öffentliche Ausschreibung nach § 3a Abs. 1 VOB/A durchgeführt. Es wurde veröffentlicht und bekanntgemacht:

 

- am 04.02.2019  auf dem Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg

- am 11.02.2019  im Ausschreibungsblatt Brandenburg/Berlin

- am 07.02.2019 im bi-Ausschreibungsblatt (Ausgabe Nord/Ost).

 

Die Vergabeunterlagen wurden elektronisch über den Vergabemarktplatz des Landes Branden­burg zur Verfügung gestellt und von 14 Unternehmen abgefordert.

 

Zum (Er)Öffnungstermin der schriftlich einzureichenden Angebote lagen am 04.03.2019 der Amtsverwaltung fristgemäß 3 Angebote vor.

 

Die Wertung der Angebote erfolgte nach §§ 16 VOB/A in vier Stufen:

 

  1. Formale Prüfung / Ausschlussgründe
  2. Prüfung der Eignung
  3. Angemessenheit der Preise
  4. Wirtschaftliche Angebotsprüfung / Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes

 

Nach Prüfung von Ausschlussgründen ist festzustellen, dass keine Ausschlusskriterien nach §§ 16 u. 16a VOB/A vorliegen. Die geforderten Eignungsnachweise sowie geforderten Bescheinigungen der Bieter wurden vorgelegt. Alle Bieter besitzen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit und verfügen über ausreichende tech­nische und wirtschaftliche Mittel. Im Ergebnis der Prüfung sind die Angebote inhaltlich gleichwertig. Es gibt keine unterschiedlichen technischen, wirtschaftlichen, gestalterischen und funktionell bedingten Gesichtspunkte.

 

Die Angebote wurden von der KRONE Ingenieure GmbH rechnerisch geprüft und nach § 16 d VOB/A gewertet.

 

Die Angebote wurden rechnerisch geprüft und in der nachfolgenden Tabelle (1) mit aufsteigender Reihenfolge dargestellt.

 

Tabelle (1)

 

Rang-

folge

Angebot

(Nr.)

Bieter

Gesamtsumme

- Brutto -

[ EUR ]

1

(2)

MATTHÄI Bauunternehmen GmbH & Co.KG

7.844.140,16

2

(1)

 

8.331.176,85

3

(3)

 

8.455.587,63

 

Der Kostenanschlag für die Bauleistungen beträgt 3.970.202,95 €.

Die Überschreitung des günstigsten Bieters gegenüber dem Kostenanschlag beträgt 97,6 %.

 

Die wesentlichen Gründe für die Kostenüberschreitung sind:

 

  • Preisentwicklung seit 2017
  • Die aktuelle Auftrags- und Marktlage im Brückenbau  entspricht nicht den bisherigen Erfahrungswerten für die Entwicklung und Steigerung der Baupreise;

dies wird von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) bestätigt!

(bei der Ausschreibung einer vergleichbaren Brücke ergab die Submission im März 2019 eine Überschreitung des Angebotspreises gegenüber dem Kostenanschlag > 80 %)

  • die gute aktuelle Auftragslage im Brückenbau spiegelt sich in der geringen Anzahl der abgegebenen Angebote wieder
  • auf Grund der komplexen Baumaßnahme und der guten allgemeinen Auftragslage wurden mögliche Risikenvon den Firmen offensichtlich deutlich höher bewertet und bei der Preisbildung berücksichtigt
  • der Anteil an Nachunternehmerleistungen beträgt 8 -11 %

 

Die Mehrausgaben betragen  3.873.937,21 €.

 

Gemäß Verwaltungsvereinbarungzwischen der Gemeinde Liepe und der WSV würden sich die Mehraufwendungen wie folgt aufteilen:

  • für die Gemeinde Liepe  1.907.139,29 €
  • für die WSV   1.966.797,92 €

 

Nach Mitteilung der WSV vom 21.03.2019 werden die anteiligen finanziellen Mittel für die Mehraufwendungen bereitgestellt.

 

Die erforderlichen Mehrausgaben wurden von der Amtsverwaltung sofort nach Kenntnis gegenüber dem Ministerium des Innern und für Kommunales mitgeteilt. Bis zu einer Entscheidung für die weitere Verfahrensweise müssen durch die Amtsverwaltung umfangreiche Unterlagen und Nachweise eingereicht werden. Das ist in Bearbeitung.

 

Eine Vergabeentscheidung kann aus vorgannten Gründen vorerst nicht erfolgen.

 

Die Zuschlags- und Bindefrist für die Angebote endet am 03.05.2019. Wenn bis zum 03.05.2019 die Nachfinanzierung der Baumaßnahme nicht gesichert ist, kann keine Vergabe nicht erfolgen und die Ausschreibung muss aufgehoben werden.