Vorlage - AA-019/2019

 
 
Betreff: Instandsetzung der Fassade Feuerwehrgerätehaus Britz
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Entscheidung
04.04.2019 
Amtsausschuss ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die Ausschreibung der Instandsetzung der Fassade des Feuerwehrgerätehauses Britz und die anschließende Vergabe an den wirtschaftlichsten Anbieter.

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Sachverhalt:

Am 26.02.2019 wurde aufgrund von angezeigten baulichen Mängeln eine Besichtigung des Feuerwehrgerätehauses in Britz durch die Bauverwaltung mit dem Ergebnis durchgeführt, dass der Gebäudezustand dem Gebäudealter entspricht.

 

Es werden kurzfristige bauliche Maßnahmen, hier 0-1 Jahr, für die Sanierung der Belagsfugen, den Austausch der defekten Verglasung, die Montage eines Panikverschlusses im Rettungsweg, die Gefahrenkennzeichnung von Stolperkanten und die Verlegung einer Sauberlaufmatte notwendig. Der im Bestand vorhandene Bodenbelag wurde als PVC-Belag identifiziert. Die vorhandenen Sockelleisten mit Belagseinlage wurden ohne Dichtungslippe zum Belag ausgeführt. Die ausgeführten Silikonfugen zwischen Sockelleiste und Belag sind verschmutzt und teilzerstört. Silikonfugen werden mit einer Technischen Lebensdauer von 8 bis 10 Jahre eingestuft.

Zur Vermeidung von Wartungsfugen könnten gemäß Stand der Technik neue Sockelleisten mit integrierten Dichtungslippen eingebaut werden. Aus optischen Gründen, hier für Schmutz anfällige Silikonfugen, und der Technischen Lebensdauer von 20 Jahren wird die Verwendung von Dichtungslippen empfohlen. Die Anschlussfugen im Fliesenbelag sind teilzerstört und müssen kurzfristig als Wartungsfuge erneuert werden.

 

Im Rahmen der Begehung wurden starke Rissbildungen an den Anschlüssen der Dachschägenbekleidungen an die verputzten Mauerwerkswände festgestellt. Ursächlich hierfür sind das unterschiedliche Dehnungsverhalten der verwendeten Baustoffe und insbesondere die ausgeführten Fugenanschlüsse. Die angeputzten starren Anschlüsse ohne Trennstreifen führen zum unkontrollierten Abriss.

 

Im Rahmen der nächsten Unterhaltsmaßnahmen wird empfohlen, die Risse auf zu weiten, um eine ausreichende Flankenhaftung zu erzielen. Nach der Fugenfüllung wird nur ein Anstrich ohne Rauhfaserergänzung empfohlen.

Der Deckputz des Wärmeverbundsystems ist kleinflächig beschädigt und großflächig verschmutzt.

Die Putzschäden sind regelmäßig zu kontrollieren. Es wird empfohlen, mittelfristig die Fassade zu säubern und zu überarbeiten.

Auf Grund der plattenformatigen Ausbildung der Sockelrisse wird von einer fehlenden Armierung im Sockelbereich ausgegangen. Unter der Voraussetzung, dass eine fachgerechte Abdichtung unter Perimeterdämmplatten besteht, stellen diese Risse zurzeit nur optische Mängel dar.

Es wird empfohlen, mittelfristig im Rahmen des Fassadenunterhalts den Sockel zu armieren und neu zu beschichten.

Weiterhin ist vorzugsweise eine Beschichtung des sichtbaren Fundamentes vorzunehmen.

 

Die Instandhaltung der Feuerwehrgerätehäuser des Amtes Britz-Chorin-Oderberg ist unverzichtbar, da so die Vermögenswerte des Amtes erhalten werden und ein weiterer Investitionsstau vermieden werden kann. Aus diesem Grunde sind die Instandhaltung der Fassade und die Beseitigung der aufgeführten Mängel am Feuerwehrgerätehaus in Britz notwendig, da vor allem Risse gravierende Schäden an der Bausubstanz hervorrufen können. Zugleich wird die Bausubstanz vor Feuchtigkeit und Umwelteinflüssen geschützt.

 

Die Aufwendungen für die Instandsetzung der Fassade wurden bei der Planung des Haushaltes 2019 nicht berücksichtigt, können jedoch durch die Übertragung von Haushaltsmitteln gemäß § 24 KomHKV Brandenburg gedeckt werden. Durch die Bauverwaltung wurde eine Kostenschätzung für die Instandsetzung der Fassade vorgelegt. 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

40.000,00 €

1260115 10105 5211001

2019

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

HR 2018 aus 1260115-10105-5211001

HR 2018 aus 1260114-10105-5493000

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen