Vorlage - CH-048/2019
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die dritte Änderung der Entgeltordnung der Gemeinde Chorin für die Nutzung des Klosters Chorin.
Sachverhalt:
Die letzte Änderung (2. Änderungssatzung) erfolgte im Jahr 2016. Inzwischen wird der sogenannte Forstparkplatz betrieben und die Miete für den Choriner Musiksommer hat sich verändert. Aufgrund dieser Veränderungen wurde die Entgeltordnung angepasst.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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