Vorlage - OD-043/2014
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Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt die Beauftragung eines Sachverständigen zur Überprüfung der baulichen Zustände der Hangbefestigung einschließlich der Entwässerungsproblematik. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden fachlichen Gutachter eigenständig zu binden.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Das bereits mit Beschluss OD-11/11-16 vom 14.12.2011 vertraglich gebundene Rechtsanwaltsbüro Lange & Partner, Nürnberger Straße 49 in 10789 Berlin hat der Verwaltung im Rahmen ihrer Tätigkeit empfohlen die baulichen Zustände der Hangbefestigung in Oderberg einschl. der Entwässerungsproblematik durch einen unabhängigen Sachverständigen überprüfen zu lassen. Dieses wurde durch das Rechtsanwaltbüro wie folgt begründet:
Es ist derzeit wohl technisch unklar, ob die Hangbefestigungen und die Entwässerung durch BFM entsprechend den anerkannten Regeln der Technik geplant worden sind. Die tatsächlichen Zustände, die von Überflutungen gekennzeichnet sind, sprechen erkennbar gegen eine ordnungsgemäße Planung und Errichtung. Hier ist auch nicht auszuschließen, dass das ausführende Unternehmen entgegen der Ausführungsplanung gebaut hat und dies dem Objektüberwacher BFM nicht aufgefallen ist.
Dies hat in der Vergangenheit auch dazu geführt, dass Haftungsansprüche gegen das Amt Britz-Chorin-Oderberg von betroffenen Anwohnern geltend gemacht wurden.
Der Planer BFM behauptet, mit der Entwässerungsplanung der Hangbefestigungen nicht beauftragt gewesen zu sein. Dies erscheint in Anbetracht des Vertragsinhaltes zweifelhaft.
Die Beauftragung eines Sachverständigen zur Begutachtung der Hangbefestigungen hätte gegebenenfalls in zweierlei Hinsicht einen erheblichen Nutzen für das Amt Britz-Chorin-Oderberg. Zum einen könnten tatsächlich Haftungsansprüche gegen BFM geprüft werden. Kommt ein Sachverständiger zu dem Ergebnis, dass eine falsche Planung vorliegt, so könnte BFM entsprechend in Anspruch genommen werden.
ln der Außenwirkung hätte die Beauftragung eines Sachverständigen gegenüber den Einwohnern zudem den Vorteil, dass das Amt Britz-Chorin-Oderberg aktiv wird, um weiteren Schaden von den Einwohnern abzuwenden. Dies erscheint zweckmäßig. Der Vorteil eines Gutachtens würde auch darin liegen, zeitnah mit den möglichen Sanierungen beginnen zu können. Denn die Einleitung eines gerichtlichen Beweissicherungsverfahrens könnte ohne weiteres einen Zeitraum von 3 Jahren beanspruchen.
Es ist davon auszugehen, dass sich die Beauftragung eines Sachverständigen in einem Kostenrahmen bis zu 10.000,00 € bewegen würde.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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