Vorlage - HO-009/2019
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung Hohenfinow beschließt, auf der Grundlage der geprüften Angebote aus der öffentlichen Ausschreibung für die Gestaltung Bahnhofsvorplatz, Gehwegbau einschl. Einbin-dung Bushaltestelle gemäß § 16 d VOB/A dem wirtschaftlichsten Bieter:
Jens Kosemund Galabau Cöthener Weg 4 16259 Falkenberg
den Zuschlag zu erteilen und mit der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen zu beauftragen.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Hohenfinow hat in ihrer Sitzung am 15.02.2018 den Maßnahme Be-schluss zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Investitionsprogramms des Landkreises Barnim für ländliche Räume für die Gestaltung Bahnhofsvorplatz, Gehwegbau einschl. Einbindung Bushaltestelle gefasst.
Die Bekanntmachung der öffentlichen Ausschreibung erfolgte am 08.03.2019 im Vergabemarkt-platz Brandenburg, im Ausschreibungsblatt Brandenburg/Berlin sowie im bi-Ausschreibungsblatt (Ausgabe Nord/Ost).
Die Vergabeunterlagen wurden elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg zur Verfü-gung gestellt.
Zur Submission, die am 29.03.2019 in der Amtsverwaltung durchgeführt wurde, lagen 4 Angebote vor.
Bieter Brutto-Angebotssumme Nachlass ohne Brutto Wertungssumme des des Hauptangebotes(€) Bedingungen Hauptangebotes (€) 1 99.471,42 1,5 % 97.979,35 2 96.506,54 k.A. 96.506,54 3 78.114,36 k.A. 78.148,36 4 114.423,72 k.A. 114.423,72
Die Wertung der einzelnen Angebote erfolgte nach §§ 16 ff VOB/A:
1. Wertungsstufe - Formelle Angebotsprüfung 2. Wertungsstufe – Eignungsprüfung (Fachkunde, Eignung, Zuverlässigkeit) 3. Wertungsstufe – Prüfung der Angebote 4. Wertungsstufe – Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes
Nach Prüfung von Ausschlussgründen ist festzustellen, dass die eingereichten Angebote gemäß VOB/A gültig sind.
Es liegen keine Ausschlusskriterien nach §§ 16 u. 16a VOB/A vor.
Die geforderten Eignungsnachweise sowie geforderten Bescheinigungen der Bieter liegen voll-ständig vor. Alle Bieter besitzen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit und verfügen über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel.
Es konnte festgestellt werden, dass im Kostenaufbau und im Verhältnis der Einheitspreise zu ei-nander eine ordnungsgemäße Kalkulation die Grundlage für die Preisbildung bei allen Bietern ge-wesen ist. Die Firmen sollten dadurch in der Lage sein, eine einwandfreie Durchführung der aus-geschriebenen Leistungen zu gewährleisten.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |