Vorlage - OD-044/2014
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Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt, das Planungsbüro: Angelis & Partner Architekten GbR, Köpenicker Straße 39, 10179 Berlin nach Erhalt des Bescheides zur Durchführung notwendiger und unabweisbarer Investitionsmaßnahmen gemäß § 16 Abs. 1 Satz 3 Ziff. 3 Bbg FAG für die Erstellung der Machbarkeitsstudie vertraglich zu binden.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Die Stadt Oderberg beabsichtigt mit dem Amt Britz-Chorin-Oderberg den Standort der Schule Oderberg, Berliner Straße 87/88, den Erfordernissen an die vorhandenen örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Die Schule Oderberg ist ein erhaltenswertes Gebäude und befindet sich in einem Denkmalbereich (Gebietscharakter) und in direkter Umgebung eines Einzeldenkmales (Kirche) sowie des ehemaligem Rathauses von Oderberg. In der Vergangenheit wurde das Schulgebäude teilweise saniert. Hier erfolgte eine Hüllensanierung und der Hort wurde in das Gebäude integriert. Die vorhandene Heizungsanlage, die das Rathaus und die Schule versorgte, wurde getrennt und somit erhielt die Schule eine eigene Heizung. Die Außentoiletten befinden sich teilweise auf privatem Grundstück.
Die aktuelle Situation der Schule entsprich nicht den Erfordernissen, soll jedoch durch eine Machbarkeitsstudie so entwickelt werden, dass auch für die Zukunft Schule und Hort attraktiv bleiben. Der Hort sollte in einigen Räumlichkeiten des angrenzenden ehemaligen Rathauses verlagert werden. Die jetzigen sanitären Anlagen außerhalb des Schulgebäudes entsprechen nicht den zeitgemäßen Standard sollten beseitigt und in das vorhandene Schulgebäude integriert werden. Es ist hier zusammengefasst ein Gesamtensemble zu entwickeln.
Für die Entscheidung der Beauftragung, durch die Stadtverordneten der Stadt Oderberg, eines fachlich geeigneten Planungsbüros wurde mit vier leistungsfähigen Unternehmen jeweils eine vor Ort Begehung durchgeführt und aufgefordert sich, das Büro und Ideen zur Machbarkeitsstudie am 21.08.2014 im Amtsgebäude Amt Britz-Chorin-Oderberg, Eisenwerkstraße 11 in 16230 Britz vorzustellen.
Durch den Amtsdirektor, Herrn Hehenkamp, wurde mit Schreiben vom 06.03.2014 ein Antrag auf Bewilligung von Bedarfszuweisung zur Durchführung notwendiger und unabweisbarer Investitionsmaßnahmen gemäß § 16 Abs. 1 Satz 3 Ziff. 3 an das Ministerium des Innern der Landes Brandenburg gestellt. Mit Schreiben vom 06.06.2014, Anhörung, werden der Stadt Oderberg für die Planungskosten 100.000,00 € in Aussicht gestellt. Diese Mittel sind eine Bedarfszuweisung und zweckbestimmt bis zum 31.12.2014 zu verwenden. Von 4 aufgeforderten Bieter haben folgende Planungsbüros ihre Präsentation am 21.08.2014 vorgestellt:
1. Angelis & Partner Architekten GbR, Köpenicker Straße 39, 10179 Berlin 2. rw+ Gesellschaft von Architekten mbH, Christburger Straße 6, 10405 Berlin
Im Ergebnis der Auswertung der vorgestellten Präsentationen der einzelnen Anbieter wird durch anwesende Vertreter der Stadtverordneten der Stadt Oderberg und der Verwaltung empfohlen, das Büro Angelis & Partner Architekten GbR, Köpenicker Straße 39, 10179 Berlin mit der Erstellung der Machbarkeitsstudie in Abhängigkeit der Kostenbewilligung zu beauftragen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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