Vorlage - LS-012/2019 IV

 
 
Betreff: Förderung des Begegnungszentrum Lunow e.V.
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:41.33
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen Vorberatung
25.04.2019 
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Auflistung Auszahlungen Begegnungszentrum Lunow

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Der Verein Begegnungszentrum Lunow e.V. ist seit Jahren ein wichtiger Gestalter von Angeboten und Events aus den Bereichen Freizeitgestaltung, Bildung und konkreter Jugendarbeit. Die Angebote sind zum einen überregional ausgerichtet und zum anderen auch direkt gemeindebezogen. Bisher wurden auch Räumlichkeiten für die lokale Jugendarbeit bereitgestellt. Es wurde vom Verein signalisiert, dass auch künftig wieder die Jugendarbeit dort räumlich untersetzt stattfinden könnte. Weiterhin stehen dort im Außenbereich u.a. auch ein Spielplatz und ein Kleinspielfeld zur öffentlichen  Nutzung bereit. Auch die Schule in freier Trägerschaft, könnte im Falle der erfolgreichen Gründung dort unterrichten und den Schulbetrieb sicherstellen. Das Begegnungszentrum ist somit ein wichtiger Standortfaktor und erfüllt eine wichtige soziale Versorgungsfunktion durch die Schaffung eigener Angebote, aber auch durch die Bereitstellung von u.a. Räumlichkeiten für die Jugendarbeit und ggf. die Schule in freier Trägerschaft. Das Gebäude und das Areal pachtete der Verein  von der Gemeinde. Deren Unterhaltung ist sehr aufwendig. Bisher wurden regelmäßig Zuwendungen der Gemeinde für die Bewirtschaftung  und gelegentlich für die Investitionen gewährt. Um hier eine höhere Planungssicherheit auf beiden Seiten und eine anzustrebende Vereinfachung der Beantragung auf den Weg zu bringen sowie in Anerkenntnis der Leistungen für das Gemeinwohl wie Bereitstellung und Bewirtschaftung der Außenspielgelegenheiten ist ein Meinungsaustausch über die Art und Weise der künftigen Förderung geboten. Aus Sicht der Verwaltung könnte eine jährliche pauschale Förderung in einer zu noch festzulegenden Höhe ein gangbarer Weg sein, um die Interessen des Vereins und die der Gemeinde gleichermaßen zufriedenzustellen.