Vorlage - NI-03/2014
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Variante 1 Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt für die Angelegenheiten - Dorfentwicklung - Bauleitplanung - Einrichtung für Freizeit und Erholung die Bildung des „Entwicklungsausschusses“ (alt.: Ausschuss für Dorfentwicklung und Tourismus). Der Entwicklungsausschuss besteht aus vier Mitgliedern der Gemeindevertretung und drei sachkundigen Einwohnern.
Die Ausschusssitze werden durch eine Mehrheitswahl der Gemeindevertretung vergeben. Der Gemeindevertretung wählt als Mitglieder des Entwicklungsausschusses: 1. Frau/Herrn … 2. Frau/Herrn … …
Der Entwicklungsausschuss wählt aus seiner Mitte heraus die/den Vorsitzende/n und Stellvertreter/in.
Variante 2 Der Hauptausschuss führt künftig die Bezeichnung „Finanzausschuss“, die Ausschussbesetzung bleibt unverändert.
Der Finanzausschuss hat folgende Aufgaben: - Vorbereitung des Haushaltsplanes und der Prüfung der Jahresrechnung - Bildung, Soziales und Kultur
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Die Bildung von Ausschüssen obliegt der Beschussfassung der Gemeindevertretung (§ 43 Abs. 1 BbgKVerf), sie erfolgt nicht mehr durch die Verankerung in der Hauptsatzung.
Es wird vorgeschlagen, künftig keinen Hauptausschuss zu bilden. Der Hauptausschuss hat gemäß § 50 BbgKVerf vor allem die Arbeit aller Ausschüsse aufeinander abzustimmen, also Koordinierungs- und Bündelungsaufgaben zu erfüllen. Weitere Ausschüsse in der Gemeinde bestehen derzeit nicht.
Unabhängig davon, künftig von der Bildung eines Hauptausschusses abzusehen (s. o.), wird vorgeschlagen, entweder
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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