Vorlage - LS-013/2019
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt, auf der Grundlage der geprüften Angebote aus der Angebotsbeiziehung für die Gestaltung Festplatz im OT Lunow / Teilleistung Pavillon gemäß § 16 d VOB/A dem wirtschaftlichsten Bieter:
Firma Holz- & Bauservice Kay Radünz Hohensaatener Straße 14 a OT Lunow 16248 Lunow-Stolzenhagen
den Zuschlag zu erteilen und mit der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen zu beauftragen.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen plant die Gestaltung des Festplatzes im OT Lunow / Teilleistung Pavillon. Drei Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die geforderten Eignungsnachweise wurden im Vorfeld abgeprüft. Die Bieter besitzen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit und verfügen über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel. Zwei Angebote und ein Nebenangebot wurden abgegeben. Das Nebenangebot wird ausgeschlossen, da es nicht den Festlegungen der Gemeindevertretung entspricht. Festgelegt wurde, dass die Eindeckung des Pavillons mit Dachziegeln und die Ausmauerung der Gefache mit Klinkern erfolgen sollen. Im Nebenangebot werden alternativ eine Bedachung aus Blech und die Herstellung der Ausmauerung der Gefache mit Ytonsteinen, verputzt angeboten.
Bei der Bewertung des Hauptangebotes des Bieters 01 wird auf folgendes hingewiesen: „…auf Grund der hohen Spannweite und dem Gewicht der Dachsteine im vorderen Bereich wäre es notwendig, noch zusätzliche bzw. Absteifungen einzubauen…“
Bieter 02 Kann auf Stützen im vorderen Bereich verzichten, da der zimmermannsmäßige Abbund der Dachkonstruktion durch Windböcke im seitlichen Eingangsbereich verstärkt wird.
Somit ergibt sich nach Abschluss der Prüfung folgende Reihenfolge:
Bieter Nettoangebotssumme MwSt. (19%) Bruttoangebotssumme
01 16.110,51 € 3.061,00 € 19.171,51 €
02 16.050,00 € 3.049,50 € 19.099,50 €
Durch die Firmen erfolgte eine ordnungsgemäße Bearbeitung der Angebotsunterlagen. Die kalkulierten Preise können als auskömmlich bezeichnet werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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