Vorlage - BR-031/2019

 
 
Betreff: Bereitstellung Finanzmittel für die Erstellung der Jahresabschlüsse 2017/2018 GEG Britz mbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
29.04.2019 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen  (BR-031/2019)

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindevertretung beschließt die Bereitstellung der finanziellen Mittel für die Prüfung der Jahresabschlüsse der GEG Britz mbH für die Jahre 2017 und 2018.

 

 

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Sachverhalt:

 

Am 9. April 2019 fand die Beratung des Bürgermeisters, des Amtsdirektors und der Kommunalaufsicht hinsichtlich der Notwendigkeit der Prüfung der Jahresabschlüsse der GEG Britz mbH statt.

 

Als Ergebnis beliebt festzuhalten:

 

Grundsätzlich besteht für die GEG Britz mbH eine Pflicht zur Jahresabschlussprüfung.

-          Eine Befreiung ist nur gemäß den Bestimmungen des § 34 Abs. 3 EigV zulässig. Jedenfalls ist die Voraussetzung dass der Eigenbetrieb - in entsprechender Anwendung die GmbH – der örtlichen Prüfung (RGPA des Landkreises) unterliegt oder andere geeignete Prüfungsmaßnahmen gewährleistet sind, nicht erfüllt.

-          Es liegt kein letzter Jahresabschlussbericht für 2017 oder 2018 vor, der einem Antrag beigefügt werden könnte.

 

Von der Kommunalaufsicht wurde schlüssig und stringent das rechtliche Prüfungserfordernis aufgrund der aktuellen Gegebenheiten belegt.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

10.000

5210101-20501-5401080

2017/2018

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

jeweils Rückstellungen von 5.000 € in 2017 und 2018

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen