Vorlage - BR-031/2019
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Die Gemeindevertretung beschließt die Bereitstellung der finanziellen Mittel für die Prüfung der Jahresabschlüsse der GEG Britz mbH für die Jahre 2017 und 2018.
Sachverhalt:
Am 9. April 2019 fand die Beratung des Bürgermeisters, des Amtsdirektors und der Kommunalaufsicht hinsichtlich der Notwendigkeit der Prüfung der Jahresabschlüsse der GEG Britz mbH statt.
Als Ergebnis beliebt festzuhalten:
Grundsätzlich besteht für die GEG Britz mbH eine Pflicht zur Jahresabschlussprüfung. - Eine Befreiung ist nur gemäß den Bestimmungen des § 34 Abs. 3 EigV zulässig. Jedenfalls ist die Voraussetzung dass der Eigenbetrieb - in entsprechender Anwendung die GmbH – der örtlichen Prüfung (RGPA des Landkreises) unterliegt oder andere geeignete Prüfungsmaßnahmen gewährleistet sind, nicht erfüllt. - Es liegt kein letzter Jahresabschlussbericht für 2017 oder 2018 vor, der einem Antrag beigefügt werden könnte.
Von der Kommunalaufsicht wurde schlüssig und stringent das rechtliche Prüfungserfordernis aufgrund der aktuellen Gegebenheiten belegt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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