Vorlage - LS-022/2014 IV

 
 
Betreff: Verkehrssicherheit im Ortsteil Stiolzenhagen (Beschilderung allegmein)
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Frau Solveig Spann
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen Entscheidung
16.09.2014 
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen zur Kenntnis genommen   

Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

Sachbearbeiterin: Frau Matthäus (vertreten durch Stefanie Mikeska) Stand: 15.08.2014

 

 

Momentane Situation

  • Verkehrszeichen im Ort sind veraltet, beschädigt, verschmutzt und somit nicht voll funktionstüchtig; die Schilder können ihre Aufgabe nach Straßenverkehrsordnung nicht mehr erfüllen
  • Folge: die Verkehrssicherheit ist nicht mehr gegeben
  • als Baulastträger ist die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen, vertreten durch das Amt Britz-Chorin-Oderberg, verpflichtet die Verkehrssicherheit schnellstmöglich wieder herzustellen
  • die Polizei und auch die Untere Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim setzte schon mehrere Fristen, die nicht eingehalten wurden
  • es wird ein kompletter Austausch der betroffenen Schilder verlangt

Problemlösungen / Varianten

  1. Erneuerung bzw. Austausch aller betroffener Schilder

Vorhandene finanzielle Mittel für 2014 noch 500,00 €

Aber es sind 16 Schilder á ca. 70,00 € = 1120,00 €

(Beschluss der Gemeindevertreter für Mittelübertragung notwendig)

ggf. Mittel für 2015 einstellen

-          es ist kein Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung zu stellen

 

  1. Beantragung einer Verkehrsrechtlichen Anordnung für eine 30-Zone

Dazu werden alle vorhandenen Verkehrszeichen entfernt und nur an den Ortseingängen ein Schild aufgestellt, es gilt rechts vor links

-          Zonencharakter durch Fahrbahnbeschaffenheit vorhanden, Verbesserung der Übersichtlichkeit der Verkehrsführung

Vorhandene finanzielle Mittel für 2014 noch 500,00 €

7 Schilder á ca. 70,00 € = 490,00 €

 

Die Ortseingangsschilder müssen in jedem Fall erneuert werden. Die Kosten hierfür sind in den Variantendarstellungen enthalten.

 

Die Gemeindevertretung möge sich für eine der o.g. Varianten entscheiden. Die Entscheidung ist im Protokoll festzuhalten.