Vorlage - OD-035/2019
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Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt, eine ca. 2.683 m² große Teilfläche aus dem Flurstück 340/0.0 der Flur 1 in der Gemarkung Neuendorf, mittels Besitzüberlassungsvertrag, an das Amt Britz-Chorin-Oderberg, Eisenwerkstr. 11, 16230 Britz, zur Betreibung eines amts-eigenen Bauhofes, unentgeltlich zu überlassen. Die Überlassung erfolgt rückwirkend ab 01.05.2019 und zunächst befristet bis zum 31.12.2030. Macht dass Amt von seinem Kündigungsrecht nicht Gebrauch, so verlängert sich das Vertragsverhältnis um weitere 3 Jahre. Das Amt trägt jegliche Verpflichtungen und Kosten die aus dem Vertragsverhältnis entstehen.
Sachverhalt:
Die Stadt Oderberg ist mit Zuordnungsbescheid vom 08.04.2019 VZOG-12060176/00710-VZ 12.04 Eigentümerin des Flurstückes 340/0.0 der Flur 1 in der Gemarkung Neuendorf geworden. Auf einer ca. 2.683 m² großen Teilfläche des oben genannten Flurstückes befindet sich seit vielen Jahren der Bauhof des Amtes Britz-Chorin-Oderberg. Der bauliche Zustand der durch den Bauhof genutzten Aufenthalts- und Lagergebäude machen größere Investitionsmaßnahmen dringend erforderlich. Um die Nutzung durch das Amt Britz-Chorin-Oderberg als Bauhof rechtlich zu sichern, wird der Abschluss eines Besitzüberlassungs-vertrages (siehe Anlage) beantragt. Auf deren Grundlage die Übernahme jeglicher Verpflichtungen und Kosten durch das Amt (als Besitzer) geregelt wird.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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