Vorlage - OD-046/2014
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Gemäß § 171b Abs. 1 BauGB legt die Stadt Oderberg das in dem anliegenden Plan ge-kennzeichnete Gebiet, in dem Stadtumbaumaßnahmen durchgeführt werden sollen, durch Beschluss als Stadtumbaugebiet fest.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Allgemein: Für die Stadt Oderberg besteht ein Stadtentwicklungskonzept (ISTEK, Beschlussfassung am 09.08.200, Domus Consult WirtschaftsberatungsGmbH, Potsdam). Auf Grundlage dieses Konzeptes wurde im Rahmen des Stadtumbau-Programms „Rückbau in kleinen Städten“ ein Antrag auf Abriss von Plattenbauten am Platz der Einheit gestellt. Im Rahmen des Antragsverfahrens ist durch Beschluss das Stadtumbaugebiet (Förderkulisse) festzulegen.
Demographischer Wandel Die Stadt Oderberg verzeichnet einen starken Bevölkerungsrückgang. Die Zahl der Einwohner ist von 1990 bis zum Jahresende 2011 von 3.065 auf 2.133 gesunken. Die Bevölkerungsprognose des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg und des Landesamt für Bauen und Verkehr, Dezernat Raumbeobachtung, prognostiziert für das Jahr 2030 einen Bevölkerungsstand von 1.702 Einwohnern. Verglichen mit den anderen Gemeinden des Amtsbereichs weist Oderberg damit deutlich die stärkste Verlustrate auf. Bis zum Jahr 2020 wird mit einem Wohnungsleerstand von 25,3-31,7% gerechnet. Daraus resultiert folgendes wohnungswirtschaftliches Leitbild für die Stadt: „Stabilisierung des Wohnungsmarktes durch den Abbau von Überkapazitäten an Leerstandschwerpunkten bei gleichzeitiger Aufwertung und Differenzierung zukunftsfähiger Wohnungsbestände in Teilräumen mit Entwicklungspotential sowie Sicherung der Zukunftsfähigkeit des derzeitigen wohnungswirtschaftlichen Hauptakteurs.“ (ISTEK S. 37 ff.)
Entwicklung und Perspektiven des Siedlungsbereiches Geschosswohnungsbau Eine Portfolioanalyse des Wohnungsbestandes in Oderberg ergab, dass knapp 50% der untersuchten Wohnungs-Einheiten (WE) und ca. 48% Verwaltungseinheiten (VE) nicht, oder nur sehr unwahrscheinlich in der Lage sein werden, sich profitabel zu entwickeln bzw. sich als zukunftsfähig zu erweisen (ISTEK S. 3, 22, 93 ff.) Der in Frage kommende Siedlungsbereich „Geschosswohnungsbau“ ist als Umstrukturierungsgebiet eingeordnet und zählt somit weder zum „zentralen Stadtraum mit höchster Bedeutung“ noch zu „Aufwertungsgebiet(en)“. Der sich daraus ableitende Maßnahmenplan vom Januar 2007 sieht insgesamt 31,1% Abriss vor. (ISTEK, S. 8-10, nähere Definition der Räume S. 20 ff.). Die Geschossbauten weisen einen deutlich schlechteren Zustand als die übrigen Wohnungstypen und weisen auch die höchste Leerstandquote auf (ISTEK S. 45 ff.). Die Geschossbauten sind strategisch ungünstig gelegen: 40,5% Prozent der Anwohner geben einen Arbeits-/Schulweg von länger als 30 Minuten an, nur ca. ein Drittel legt den Weg zu Fuß oder per Rad zurück (ISTEK, S. 148). 57,1% der Plattenbaubewohner wünscht sich einen Umzug, hauptsächlich aus Komfortgründen und wegen Unzufriedenheit mit dem Wohnumfeld (ISTEK, S. 160 ff.)
Zusammenfassung Im Rahmen der Untersuchungen wurde der Geschosswohnungsbau im nordöstlichen Siedlungsbereich als Problemschwerpunkt, sowohl aus wohnungswirtschaftlicher, als auch aus städtebaulicher Sicht, definiert (ISTEK, S. 234) Die zunehmende „Zersiedelung der Stadt soll durch geordnete Siedlungsentwicklung vermieden werden. Bestandsminderung (Abriss/Teilrückbau) sind ein essentieller Bestandteil des festgelegten Maßnahmenplans (ISTEK, S. 245 ff.).
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge: Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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