Vorlage - OD-046/2014

 
 
Betreff: Beschluss gemäß § 171b BauGB für das Stadtumbaugebiet "Platz der Einheit"
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Herr Jörg Schellhase
Beratungsfolge:
Bau- und Finanzausschuss Oderberg Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
10.09.2014 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   
Anlagen:
92404261_Liegenschaftskarte Förderkulisse

Gemäß § 171b Abs. 1 BauGB legt die Stadt Oderberg das in dem anliegenden Plan ge-kennzeichnete Gebiet, in dem Stadtumbaumaßnahmen durchgeführt werden sollen, durch Beschluss als Stadtumbaugebiet fest.

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

Allgemein:

Für die Stadt Oderberg besteht ein Stadtentwicklungskonzept (ISTEK, Beschlussfassung am 09.08.200, Domus Consult WirtschaftsberatungsGmbH, Potsdam). Auf Grundlage dieses Konzeptes wurde im Rahmen des Stadtumbau-Programms „Rückbau in kleinen Städten“ ein Antrag auf Abriss von Plattenbauten am Platz der Einheit gestellt. Im Rahmen des Antragsverfahrens ist durch Beschluss das Stadtumbaugebiet (Förderkulisse) festzulegen.

 

Demographischer Wandel

Die Stadt Oderberg verzeichnet einen starken Bevölkerungsrückgang. Die Zahl der Einwohner ist von 1990 bis zum Jahresende 2011 von 3.065 auf 2.133 gesunken. Die Bevölkerungsprognose des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg und des Landesamt für Bauen und Verkehr, Dezernat Raumbeobachtung, prognostiziert für das Jahr 2030 einen Bevölkerungsstand von 1.702 Einwohnern. Verglichen mit den anderen Gemeinden des Amtsbereichs weist Oderberg damit deutlich die stärkste Verlustrate auf.

Bis zum Jahr 2020 wird mit einem Wohnungsleerstand von 25,3-31,7% gerechnet. Daraus resultiert folgendes wohnungswirtschaftliches Leitbild für die Stadt: „Stabilisierung des Wohnungsmarktes durch den Abbau von Überkapazitäten an Leerstandschwerpunkten bei gleichzeitiger Aufwertung und Differenzierung zukunftsfähiger Wohnungsbestände in Teilräumen mit Entwicklungspotential sowie Sicherung der Zukunftsfähigkeit des derzeitigen wohnungswirtschaftlichen Hauptakteurs.“ (ISTEK S. 37 ff.)

 

Entwicklung und Perspektiven des Siedlungsbereiches Geschosswohnungsbau

Eine Portfolioanalyse des Wohnungsbestandes in Oderberg ergab, dass knapp 50% der untersuchten Wohnungs-Einheiten (WE) und ca. 48% Verwaltungseinheiten (VE) nicht, oder nur sehr unwahrscheinlich in der Lage sein werden, sich profitabel zu entwickeln bzw. sich als zukunftsfähig zu erweisen (ISTEK  S.  3, 22, 93 ff.)

Der in Frage kommende Siedlungsbereich „Geschosswohnungsbau“ ist als Umstrukturierungsgebiet eingeordnet und zählt somit weder zum „zentralen Stadtraum mit höchster Bedeutung“ noch zu „Aufwertungsgebiet(en)“. Der sich daraus ableitende Maßnahmenplan vom Januar 2007 sieht insgesamt 31,1% Abriss vor. (ISTEK, S. 8-10, nähere Definition der Räume S. 20 ff.). Die Geschossbauten weisen einen deutlich schlechteren Zustand als die übrigen Wohnungstypen und weisen auch die höchste Leerstandquote auf (ISTEK S. 45 ff.).

Die Geschossbauten sind strategisch ungünstig gelegen: 40,5% Prozent der Anwohner geben einen Arbeits-/Schulweg von länger als 30 Minuten an, nur ca. ein Drittel legt den Weg zu Fuß oder per Rad zurück (ISTEK, S. 148). 57,1% der Plattenbaubewohner wünscht sich einen Umzug, hauptsächlich aus Komfortgründen und wegen Unzufriedenheit mit dem Wohnumfeld (ISTEK, S. 160 ff.)

 

Zusammenfassung

Im Rahmen der Untersuchungen wurde der Geschosswohnungsbau im nordöstlichen Siedlungsbereich als Problemschwerpunkt, sowohl aus wohnungswirtschaftlicher, als auch aus städtebaulicher Sicht, definiert (ISTEK, S. 234) Die zunehmende „Zersiedelung der Stadt soll durch geordnete Siedlungsentwicklung vermieden werden. Bestandsminderung (Abriss/Teilrückbau) sind ein essentieller Bestandteil des festgelegten Maßnahmenplans (ISTEK, S. 245 ff.).

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

ja

nein

 

 

Kosten

Kostenstelle

Haushaltsjahr

Mittel stehen zur Verfügung

 

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Deckungsvorschlag:

 

Mittel stehen nur in folgender
Höhe zur Verfügung:

 


 

 

Jörg Schellhase

 

 

 

Astrid Gohlke

 

Ulrich Hehenkamp

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

Amtsdirektor

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 92404261_Liegenschaftskarte Förderkulisse (393 KB)