Vorlage - AA-021/2019
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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt, eine ca. 2.683 m² große Teilfläche aus dem Flurstück 340/0.0 der Flur 1 in der Gemarkung Neuendorf, mittels Besitz-überlassungsvertrag, von der Stadt Oderberg unentgeltlich zu übernehmen. Die Überlassung soll rückwirkend ab 01.05.2019 und zunächst befristet bis zum 31.12.2030 erfolgen. Macht das Amt und die Stadt Oderberg von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, so verlängert sich das Vertragsverhältnis um jeweils 3 weitere Kalenderjahre. Das Amt trägt jegliche Verpflichtungen und Kosten die aus dem Vertragsverhältnis entstehen.
Sachverhalt: Die Stadt Oderberg ist mit Zuordnungsbescheid vom 08.04.2019 VZOG-12060176/00710-VZ 12.04 Eigentümerin des Flurstückes 340/0.0 der Flur 1 in der Gemarkung Neuendorf geworden. Auf einer ca. 2.683 m² großen Teilfläche dieses Flurstückes befindet sich seit vielen Jahren der Bauhof des Amtes Britz-Chorin-Oderberg. Der bauliche Zustand, der durch den Bauhof genutzten Aufenthalts- und Lagergebäude machen größere Investitionsmaßnahmen dringend erforderlich. Um die Nutzung durch das Amt Britz-Chorin-Oderberg als Bauhof rechtlich zu sichern, ist der Abschluss eines Besitzüberlassungs-vertrages (siehe Anlage) notwendig. Auf der Grundlage dieses Vertrages übernimmt das Amt die Nutzungsrechte, aber auch alle Verpflichtungen an dem Vertragsgegenstand.
Die Stadt Oderberg hat bereits mit Beschluss OD-035/2019 vom 08.05.2019 dem Abschluss eines Besitzüberlassungsvertrages mit dem Amt Britz-Chorin-Oderberg zugestimmt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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