Vorlage - LI-028/2019
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Die Gemeindevertretung nimmt den Haushaltsplanentwurf für die Gemeinde Liepe für das Haushaltsjahr 2019 mit Stand 01.03.2019 zur Kenntnis. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der BbgKVerf der Rahmen für Kassenkredite auf 140.000 EUR festgesetzt.
Sachverhalt: Der Haushaltsplan und die Jahresrechnung sind gemäß § 63 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) im ordentlichen Ergebnis unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auszugleichen. Kann ein Ausgleich unter Verwendung von Ersatzdeckungsmitteln (Überschüssen aus Vorjahren) nicht erreicht werden, ist nach § 63 Abs. 5 BbgKVerf ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.
Der strukturelle Haushaltsausgleich, das ist der, ohne Berücksichtigung der Fehlbeträge aus Vorjahren, auf das Haushaltsjahr bezogene Ausgleich, ist im Jahr 2020 möglich. Der gesetzliche Haushaltsausgleich kann für die Gemeinde Liepe im Jahr 2019 und im mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanzeitraum bis 2022 jedoch nicht erreicht werden, weil der materielle Haushaltsausgleich, also der Ausgleich unter Berücksichtigung der Fehlbeträge aus den Vorjahren, nicht möglich ist.
Die Genehmigungsfähigkeit eines Haushaltssicherungskonzeptes wird im Abschnitt 2.3 des Runderlasses des MIK Nr.1/2013 definiert. Darin heißt es: „Hinsichtlich des Zeitrahmens der Konsolidierung ist keine abschließende gesetzliche Regelung vorhanden. Ein Zeitrahmen, der über den mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanungszeitraum (§ 72 bbgKVerf) hinausgeht, ist jedoch regelmäßig als nicht genehmigungsfähig anzusehen.“
Somit ist die Gemeinde Liepe wegen des fehlenden gesetzlichen Ausgleichs bis 2022 nicht in der Lage, ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept zu verabschieden. Der unter diesen Prämissen erstellte Entwurf des Haushaltsplanes 2019 kann der Gemeindevertretung nur zur Kenntnisnahme vorgelegt werden.
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2019 vom 02.03.2019 wurde vorab der Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim zur Kenntisnahme vorgelegt. Dieser enthält in der Spalte „Ergebnis VVJ“ die mit Stand 01.03.2019 verbuchten Beträge per 31.12.2017 und in der Spalte „Ergebnis 2018“ den Buchungsstand 01.03.2019 per 31.12.2018. Es fehlen die Abschlussbuchungen, sowie die Erträge aus der Auflösung der Sonderposten und die Aufwendungen für Abschreibungen. Für 2017 wurden inzwischen die Erträge aus der Auflösung der Sonderposten Abschreibungen verbucht. Es fehlen noch die Abschlussbuchungen. Im Jahr 2018 sind rund 134 T€ Aufwendungen für Abschreibungen auf das Anlagevermögen sowie rund 64 T€ aus der Auflösung von Sonderposten (Differenz 70 T€) zu berechnen. Durch die positiven außerordentlichen Ergebnisse ist 2017 und 2018 voraussichtlich ein Ausgleich des Fehlbetrages aus 2016 in Höhe von 10.322,74 € möglich, kann in 2018 nach jetzigem Buchungsstand sogar ein positives Ergebnis erzeilt werden (Überschuss ca. 40 T€). Dieser Überschuss reicht jedoch nicht aus, den Fehlbdarf der kommenden Haushaltsjahre 2019-2022 auszugleichen. Ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept kann, wie eingangs dargestellt, zum jetzigen Zeitpunkt nicht erstellt werden.
Der Inhalt des Vorberichts des Haushaltsplanentwurfs wird durch § 10 der KomHKV (Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung) bestimmt. Der vorgelegte Vorbericht enthält Darstellungen zu allen in der v.g. Verordnung angeführten acht Punkte.
Der Haushaltsplan 2019 enthält wie in den Vorjahren neben den Aufwendungen und Auszahlungen, zu denen die Gemeinde nach § 69 KomHKV verpflichtet ist, nur in sehr geringem Umfang freiwillige Leistungen und Fortsetzung der begonnenen Investitionsvorhaben. Neue Vorhaben werden nur begonnen, wenn Finanzierung aus Mitteln Dritter, z:B. des MIK nach § 13 FAG für notleidende Kommunen oder Mitteln des Landkreises Barnim, gesichert ist.
Die Amtsverwaltung empfiehlt der Gemeindevertretung, die Kenntnisnahme des Haushaltsplanes zu beschließen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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