Vorlage - NI-022/2019
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1. Zu den Aufgaben der Gemeinde gehört die Entwicklung der Freizeit- und Erholungsbedingungen und in ihrem Gebiet insbesondere die wassertouristische Entwicklung der Region Finowkanal als Aufgabe der örtlichen Gemeinschaft. Die Gemeinde ist sich ihrer Verantwortung für die Region Finowkanal bewusst und will die Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal auf der Grundlage des Projektplanes (Anlage) auch weiterhin freiwillig wahrnehmen.
2. Die Gemeindevertretung stimmt dem Abschluss einer Grundsatz- und einer Finanzierungsvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland zur Übernahme von Schleusen des Finowkanals grundsätzlich zu.
Der Amtsdirektor wird insoweit von dem Verbot des Insichgeschäfts befreit.
3. Die Gemeindevertretung stimmt der Gründung eines Zweckverbandes, auf den die Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal übertragen werden soll, grundsätzlich zu. Der Amtsdirektor wird beauftragt, der Gemeindevertretung eine mit dem Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg abgestimmte und genehmigungsfähige Verbandssatzung zur Gründung eines Zweckverbandes vorzulegen, auf den die Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal übertragen werden soll.
Der Amtsdirektor wird insoweit von dem Verbot des Insichgeschäfts befreit.
4. Die Gemeindevertretung bekennt sich dazu, dass der Teilabschnitt Langer Trödel zur Region Finowkanal gehört und eine sinnvolle touristische Entwicklung und effiziente Betriebsführung auf Dauer nur möglich sind, wenn dem Zweckverband auch die Betriebsführung und Unterhaltung für die Schleuse Zerpenschleuse und die für ihren Betrieb notwendigen Bauwerke übertragen werden. Über den Zeitpunkt der Übertragung soll der Zweckverband nach Fertigstellung des Schleusenpaketes 1 entscheiden. Dazu soll der Zweckverband so rechtzeitig Verhandlungen mit den beteiligten Partnern aufnehmen, dass eine Übertragung innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung des Schleusenpaketes 1 möglich ist. Mit den Verhandlungen ist spätestens ein Jahr vor geplanter Fertigstellung des Schleusenpaketes 1 zu beginnen.
5. Der Amtsdirektor wird mit der Ausführung der Beschlüsse nach Ziffer 1 bis 3, insbesondere mit der Durchführung aller dafür geeigneter, erforderlicher und zweckmäßiger Maßnahmen und der Abgabe entsprechender Erklärungen beauftragt.
Der Amtsdirektor wird insoweit von dem Verbot des Insichgeschäfts befreit.
Sachverhalt:
1. Auf Grund der Schwerpunktaufgaben zur Sicherung der Güterverkehre beabsichtigt der Bund bereits seit 2015 die Übertragung des Finowkanals mit seinen 12 Schleusen, von denen 10 Schleusen wegen ihres Bauzustandes einer Grundinstandsetzung bedürfen, auf einen kommunalen Träger.
Hierzu wurde durch den Bund im Januar 2016 ein Abgabekonzept mit der Ermittlung eines Ablösebetrages auf der Grundlage von zwei Szenarien vorgelegt. Das Szenario 1 betrachtete den von den Kommunen gewollten Erhalt des Status quo, das Szenario 2 dagegen die Aufwendungen für einen Rückbau des Kanals ohne Schleusenbetrieb. Nachdem die Anliegerkommunen entschieden, zunächst nur zur Übernahme der Schleusen zu verhandeln, legte der Bund im April 2016 ein ergänzendes Konzept nur zur Übergabe der Schleusen vor, auf dessen Grundlage die Gespräche weitergeführt wurden.
Nach dem Beschluss der Kommunen im Juni 2018, die Verhandlungen mit dem Bund zunächst wegen zu hoher finanzieller Belastungen zu beenden (Beschluss der KAG vom 04.06.2018), stellte der Bund weitere Überlegungen an, wie die kommunalen Lasten und Risiken verringert werden können und der Bund die Kommunen weiter im Übernahmeprozess unterstützen kann.
Im Ergebnis dieser Überlegungen beschränkt der Bund den Verhandlungsgegenstand nur noch auf die Übertragung der Schleusen. Er wird seine Eigentümerverpflichtungen zur wasserwirtschaftlichen Unterhaltung wahrnehmen und das Gewässer dauerhaft schiffbar halten. Weiterhin stimmt der Bund der schrittweisen Abgabe der Schleusen zu. Der Bund wird technische Vorplanungen für die Grundinstandsetzungsmaßnahmen auf der Grundlage einer Vereinbarung vollständig finanzieren, um belastbare Kostenschätzungen zu erhalten. Diese Aufgabe wird er personell unterstützen. Der Landkreis Barnim wird die Erstellung der Vorplanung ausschreiben und beauftragen.
Im Zuge der laufenden Gespräche mit dem Land wurde nunmehr eine Verständigung erreicht, dass dieses bei Vorlage eines tragfähigen und wirtschaftlichen Gesamtkonzeptes den Übernahmeprozess begleitet, an der Klärung von damit verbundenen Fragen mitwirkt und die Investitionsmaßnahmen mit der Gewährung von Landesfördermitteln bei Vorlage vollständiger Antragsunterlagen unterstützt.
Nach den aktuellen Entscheidungen des Bundes und des Landes Brandenburg sowie der Strategie, gemeinsam mit allen Beteiligten nach der besten umsetzbaren und tragfähigen Lösung zu suchen, soll jetzt der Übernahmeprozess gemeinsam mit den Kommunen und dem Landkreis Barnim fortgeführt werden.
Grundlage für die Projektverwirklichung zur Übernahme und Sanierung der Schleusen ist der Projektplan „Zukunft Finowkanal“ zur Sicherung der dauerhaften motorisierten Schiffbarkeit des Finowkanals (Anlage).
2. Mit der vorliegenden Beschlussfassung erklärt die Gemeindevertretung, dass die Gemeinde weiterhin die wassertouristische Entwicklung der Region Finowkanal als freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe wahrnehmen will und sie grundsätzlich zur Übernahme von Schleusen des Finowkanals bereit ist. Der Amtsdirektor wird daher beauftragt, der Gemeindevertretung eine ausverhandelte Grundsatz- und Finanzierungsvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland zur Beschlussfassung vorzulegen.
3. Zukünftig soll ein Zweckverband gegründet werden, auf den die wassertouristische Entwicklung der Region Finowkanal übertragen werden soll. Dazu müssen die zukünftigen Verbandsmitglieder eine Verbandssatzung vereinbaren, die durch das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg zu genehmigen ist. Der Amtsdirektor wird daher beauftragt, der Gemeindevertretung eine mit dem Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg abgestimmte und genehmigungsfähige Verbandssatzung vorzulegen.
4. In Gesprächen mit dem Landrat und in der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Finowkanal hat die Gemeinde Wandlitz, vertreten durch ihre Bürgermeisterin Frau Dr. Radant, stets deutlich gemacht, dass die Gemeinde Wandlitz der Gründung eines Zweckverbandes unter ihrer Beteiligung nur zustimmen kann, wenn auch die Betriebsführung und die Unterhaltung für die Schleuse Zerpenschleuse und die für ihren Betrieb notwendigen Bauwerke auf den Zweckverband übertragen werden. Eine sinnvolle touristische Entwicklung der Region Finowkanal und eine effiziente Betriebsführung sind nur möglich, wenn dieser Forderung entsprochen wird. Aufgrund des mit der Gründung des Zweckverbandes verbundenen Aufwandes und den bevorstehenden Investitionen an den zu übernehmenden Schleusen, die durch den Zweckverband umzusetzen sind, hat sich eine sofortige Übertragung der Betriebsführung und Unterhaltung unmittelbar mit oder nach der Gründung des Zweckverbandes als schwierig herausgestellt. Der Zweckverband soll aber rechtzeitig Verhandlungen mit den beteiligten Partnern aufnehmen, so dass eine Übertragung innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung des Schleusenpaketes 1 möglich ist.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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