Vorlage - CH-057/2019
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Die Gemeindevertretung Chorin genehmigt die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 16.500,00 EUR für die Errichtung der Bushaltestelle im OT Golzow, Alte Handelsstraße (vor dem Grundstück Alte Handelsstraße 24) aus dem Investitionshaushalt.
Die Deckung erfolgt aus der für diese Maßnahme ursprünglich vorgesehenen Kontierung 5410101-30601-5221000 (Straßenunterhaltung).
Außerdem stehen die bisher nicht geplanten Mehreinzahlungen (außerplanmäßigen Einzahlungen) aus der Zuwendung des Landkreises Barnim im Rahmen der Richtlinie zur Verwendung von Fördermitteln zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im üÖPNV (Kontierung 5410101-30601-2352200) in Höhe der hälftigen Investitionskosten, also in Höhe von 8.250,00 EUR als Deckung zur Verfügung.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Chorin hat in der Alten Handelsstraße im OT Golzow (vor dem Grundstück Alte Handelsstraße 24) die Ende 2016 eingerichtete Behelfsbushaltestelle in eine dauerhafte Bushaltestelle ausbauen lassen.
Die entsprechenden Mittel für die Errichtung der Bushaltestelle sind bereits im Haushalt der Gemeinde für das HH-Jahr 2018 unter der Kontierung „Straßenunterhaltung“ (5410101-30601-5221000) eingestellt worden.
Außerdem wurde am 24.10.2017 eine Zuwendung beim Landkreis Barnim im Rahmen der Richtlinie zur Verwendung von Fördermitteln zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im üÖPNV des Landkreises Barnim gestellt. Die entsprechenden Mittel wurden mit Bescheid vom 20.04.2018 durch den Landkreis Barnim bewilligt.
Die Maßnahme zur Errichtung der Bushaltestelle wurde in 2018 durch das Bauamt ausgeschrieben und vergeben. Aufgrund langer Lieferzeiten für die Wartehalle, konnte die Maßnahme jedoch erst in diesem Jahr durch die Baufirma umgesetzt werden.
Zur Sicherung der Finanzierung der Errichtung der BHS sind die Mittel aus 2018 als Haushaltsrest in das Haushaltsjahr 2019 übertragen worden.
Da es sich bei der neu errichteten Haltestelle im OT Golzow jedoch um eine Investitionsmaßnahme handelt, hätten die entsprechenden Haushaltsmittel nicht unter der Kontierung „Straßenunterhaltung“ (im Aufwand), sondern als Investition (als Anlage im Bau) geplant werden müssen. Aus diesem Grund ist ein Beschluss zur Genehmigung einer außerplanmäßigen Auszahlung durch die Gemeindevertretung zu fassen, da ein entsprechender Haushaltsansatz als Investitionsmaßnahme im Haushalt der Gemeinde Chorin nicht vorhanden ist. Die Deckung dieser Investitionskosten kann durch die geplanten Unterhaltungskosten, die noch in der benötigten Höhe zur Verfügung stehen, gedeckt werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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