Vorlage - CH-058/2019 IV
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Der am 21.03.2019 eingereichte Antrag zur Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis für die Errichtung einer Bühne und Aufstellung von Pollern auf dem Dorfplatz am Kirchsteig in Chorin OT Golzow wurde durch die untere Denkmalschutzbehörde am 23. April 2019 versagt. Begründet wurde die Versagung insbesondere durch die Beeinträchtigung der repräsentativen Außenwirkung des Kirchhofensembles.
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